Partner
Rechtsstreit um Rennbahn-Areal abgeschlossen
Bundesgerichtshof macht Weg frei für Fussball-Akademie
Im Rechtsstreit über den Erbbaurechtsvertrag für einen Teil des ehemaligen Rennbahn-Areals wurde die Nichtzulassungsbeschwerde des Frankfurter Renn-Klubs zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in dem Vertrag keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Im Rechtsstreit über den Erbbaurechtsvertrag für einen Teil des ehemaligen Rennbahn-Areals zwischen der Stadt Frankfurt und dem Deutschen Fußball-Bund hat der Bundesgerichtshof (BGH) keine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom März 2018 zugelassen. Der Frankfurter Renn-Club war als Kläger aufgetreten und warf den Vertragspartnern vor, damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Der Forderung, den Europäischen Gerichtshof darüber entscheiden zu lassen, gab der BGH ebenfalls nicht nach. Der Renn-Club hat nun die Kosten des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zu tragen.
„Die Urteile zeigen, dass die Stadt Frankfurt am Main sich völlig rechtskonform verhalten hat“, sagte Stadtrat Jan Schneider (CDU), Dezernent für Bau und Immobilien, nach dem Beschluss des BGH, welcher sich in eine Vielzahl von Urteilen rund um das ehemalige Rennbahn-Areal, die bisher alle im Sinne der Stadt Frankfurt ergingen, einreiht. Zuletzt hatte das Landgericht Frankfurt im November 2018 entschieden, dass das sogenannte Sarotti-Häuschen auf dem Gelände beseitigt und das Grundstück herausgeben werden muss. „Die zahlreichen Klagen dienten nur dazu, die Übergabe des Rennbahn-Areals an den DFB zu verzögern“, sagte Schneider. Die Pläne für die Fußball-Akademie auf dem Areal würden aber von einer breiten Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung unterstützt und nun auch zügig umgesetzt werden, betonte er abschließend.
„Die Urteile zeigen, dass die Stadt Frankfurt am Main sich völlig rechtskonform verhalten hat“, sagte Stadtrat Jan Schneider (CDU), Dezernent für Bau und Immobilien, nach dem Beschluss des BGH, welcher sich in eine Vielzahl von Urteilen rund um das ehemalige Rennbahn-Areal, die bisher alle im Sinne der Stadt Frankfurt ergingen, einreiht. Zuletzt hatte das Landgericht Frankfurt im November 2018 entschieden, dass das sogenannte Sarotti-Häuschen auf dem Gelände beseitigt und das Grundstück herausgeben werden muss. „Die zahlreichen Klagen dienten nur dazu, die Übergabe des Rennbahn-Areals an den DFB zu verzögern“, sagte Schneider. Die Pläne für die Fußball-Akademie auf dem Areal würden aber von einer breiten Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung unterstützt und nun auch zügig umgesetzt werden, betonte er abschließend.
4. Januar 2019, 17.57 Uhr
Karl Linsler
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Politik
Pro-Palästina-Demo
Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker kritisiert Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte am Freitag entschieden, dass die Pro-Palästina-Demo doch stattfinden darf. Der Hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker kritisiert die Entscheidung.
Text: Jasmin Schülke/Till Taubmann / Foto: © red
PolitikMeistgelesen
- ADAC fordert andere Maßnahmen4000 Demonstrierende gegen A5-Ausbau
- OB Josef schreibt Brief an Scholz und LindnerCommerzbank: Frankfurter Geldhaus droht Übernahme
- FrankfurtFestpreise für Taxis: „Sind wieder konkurrenzfähiger“
- Tag der Deutschen EinheitHistorische Straßenbahnfahrt mit Grundgesetz-Lesung
- Verkauf von DFB-Wohnflächen in Frankfurt„Ausschließlich Gewinnmaximierung im Blick“
5. Oktober 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen