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Pro-Palästina-Demo

Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker kritisiert Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte am Freitag entschieden, dass die Pro-Palästina-Demo doch stattfinden darf. Der Hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker kritisiert die Entscheidung.
Update, 5. Oktober: Der Hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker (CDU) hat auf seinem Instagram-Account die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts mit deutlichen Worten kritisiert: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mütter und Väter unseres Grundgesetztes Vernichtungswerbung gegen jüdisches Leben als von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit abgedeckt bewertet hätten."

Update, 4. Oktober: Die umstrittene Pro-Palästina-Demo am Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel darf stattfinden. Das hat das Frankfurter Verwaltungsgericht am Freitag in einem Eilantrag entschieden. Die Stadt Frankfurt habe die Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit ihrem Verbot verkannt, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Laut HR will die Stadt Frankfurt nun eine Instanz weitergehen.

Die Stadt hat eine für den kommenden Montag, den 7. Oktober, geplante pro-palästinensische Demonstration verboten. Mit Blick auf die Ereignisse in Israel vor einem Jahr erklären Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) und Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP): „An diesem Tag vor einem Jahr geschah der größte Massenmord an Juden seit der Schoah. Diese Kundgebung ausgerechnet am 7. Oktober, dem Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs, anzumelden, ist eine extreme Provokation, die wir zutiefst verurteilen.“

Unter dem Namen „Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“ wollten die Veranstalter ursprünglich im Frankfurter Stadtgebiet demonstrieren. Auf einem Instagram-Kanal, der den Organisatoren offenbar nahesteht, heißt es: „Die Stadt Frankfurt hat sich dem Druck der zionistischen Lobby gebeugt und ein Verbot gegen unsere Demonstration verfügt.“ Man sehe die Grundrechte „wieder einmal mit Füßen getreten“. Juristisch wolle man gegen die Verbotsverfügung vorgehen, „auf allen Instanzen“.

Stadt befürchtet antisemitische und israelfeindliche Äußerungen

Josef und Rinn erklären das Demonstrationsrecht als ein sehr hohes Gut. Von Seiten der Stadt sei allerdings bei der geplanten Demonstration, die mit 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angekündigt wurde, mit Straftaten, israelfeindlichen und antisemitischen Äußerungen zu rechnen. Damit sei auch die öffentliche Sicherheit gefährdet. Auch Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) kritisierte die geplante Veranstaltung bereits vor einigen Tagen und erklärte: „Die Veranstaltung muss verboten werden, und wir als Gesellschaft müssen noch konsequenter gegen israelbezogenen Antisemitismus aufstehen.“

Bereits im vergangenen Jahr gab es ähnliche Demonstrationen in Frankfurt. Nachdem die Stadt die Veranstaltungen verboten hatte, kam es häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Oktober 2023 kam es trotz des Verbots zu einer nicht angemeldeten Demonstration in der Innenstadt, die teilweise zu Platzverweisen und Festnahmen führte.
 
4. Oktober 2024, 12.34 Uhr
Jasmin Schülke/Till Taubmann
 
Till Christian Taubmann
Jahrgang 1997, Studium in Kommunikationsdesign an der Hochschule Mainz, Arbeit als freier Illustrator, seit Januar 2023 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Christian Taubmann >>
 
 
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