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Neues Schulgesetz
Lösung für den Lehrermangel?
Kultusministerin Dorothea Henzler hat eine Idee: Laut neuem Schulgesetzentwurf sollen an hessischen Schulen künftig Leiharbeiter dem Lehrermangel entgegentreten. Die Opposition ist dagegen.
Hessens Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) stellt einen neuen Schulgesetzentwurf vor, der einige Änderungen für hessische Schulen bedeutet. Demnach soll nun bei Lehrermangel erlaubt sein, Verträge mit Personaldienstleistern abzuschließen, solange „diese den Einsatz qualifizierten Personals gewährleisten“. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Schulen selbstständiger zu machen und ihnen mehr Eigenverantwortung in der Organisation zuzugestehen.
Opposition, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Schülervertretung halten von dem Konzept „Lehrer in Leiharbeit“ nichts. Zeitarbeiter können keine dauerhaften Bezugspersonen sein, was für Schüler sehr wichtig sei, lautet ein Kritikpunkt. Außerdem warnten sie vor einer „Privatisierung des Bildungswesens“, einem „bildungspolitischen Rückschritt“ und einer „Dequalifizierung des Lehrerberufs“. Lehrer genießen schließlich nicht grundlos eine separate Ausbildung – und Wissen bedeutet nicht unbedingt, Wissen vermitteln zu können.
In jedem Fall wird das neue Gesetz einige Verbesserungen mit sich bringen:
So soll beispielsweise die Integration von Behinderten in den Schulalltag erleichtert und die Zusammenarbeit mit Jugendämtern verstärkt werden, sodass besser auf Probleme einzelner Schüler eingegangen werden kann. Außerdem geht es um Veränderungen bezüglich der Lehrmittelfreiheit und der zentralen Abschlussprüfungen.
Eigentlich hätte das neue Gesetz schon Ende des Jahres das bisherige ersetzen sollen. Es geht aber auf Beschluss des Landtags erst einmal bis 2012 in die Verlängerung. Man darf gespannt sein, was sich für hessische Schüler, Lehrer und Leiharbeiter bis dahin ändert.
Opposition, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Schülervertretung halten von dem Konzept „Lehrer in Leiharbeit“ nichts. Zeitarbeiter können keine dauerhaften Bezugspersonen sein, was für Schüler sehr wichtig sei, lautet ein Kritikpunkt. Außerdem warnten sie vor einer „Privatisierung des Bildungswesens“, einem „bildungspolitischen Rückschritt“ und einer „Dequalifizierung des Lehrerberufs“. Lehrer genießen schließlich nicht grundlos eine separate Ausbildung – und Wissen bedeutet nicht unbedingt, Wissen vermitteln zu können.
In jedem Fall wird das neue Gesetz einige Verbesserungen mit sich bringen:
So soll beispielsweise die Integration von Behinderten in den Schulalltag erleichtert und die Zusammenarbeit mit Jugendämtern verstärkt werden, sodass besser auf Probleme einzelner Schüler eingegangen werden kann. Außerdem geht es um Veränderungen bezüglich der Lehrmittelfreiheit und der zentralen Abschlussprüfungen.
Eigentlich hätte das neue Gesetz schon Ende des Jahres das bisherige ersetzen sollen. Es geht aber auf Beschluss des Landtags erst einmal bis 2012 in die Verlängerung. Man darf gespannt sein, was sich für hessische Schüler, Lehrer und Leiharbeiter bis dahin ändert.
18. Oktober 2010, 17.30 Uhr
Lisa Schäfer
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