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Lockerung des Rauchverbots
Hessens Raucher können sich freuen: Der hessische Landtag wird heute voraussichtlich die Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes beschließen.
Der Entwurf von CDU und FDP sieht vor, dass kleine Eckkneipen selbst bestimmen können, ob geraucht werden darf oder nicht. Außerdem sind Ausnahmen vom Rauchverbot für geschlossene Gesellschaften, Gaststätten mit einfacher Küche und Festzelte geplant.
In großen Gaststätten bleibt aber alles beim Alten – im Hauptraum ist das Rauchen weiterhin verboten. Und auch in Einraumkneipen, die größer sind als 75 Quadratmeter, müssen die Raucher draußen bleiben.
Mit dem gelockerten Rauchverbot wollen CDU und FDP kleine Kneipen vor Umsatzeinbrüchen schützen.
Auslöser für die Gesetzesänderung: Das Bundesverfassungsgericht hatte den Beschwerden von Betreibern kleiner Kneipen stattgegeben. Entweder müsse in allen Lokalen ein komplettes Rauchverbot herrschen oder für Einraumkneipen sollten Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Und das passiert jetzt – zumindest in Hessen.
Der Entwurf von CDU und FDP sieht vor, dass kleine Eckkneipen selbst bestimmen können, ob geraucht werden darf oder nicht. Außerdem sind Ausnahmen vom Rauchverbot für geschlossene Gesellschaften, Gaststätten mit einfacher Küche und Festzelte geplant.
In großen Gaststätten bleibt aber alles beim Alten – im Hauptraum ist das Rauchen weiterhin verboten. Und auch in Einraumkneipen, die größer sind als 75 Quadratmeter, müssen die Raucher draußen bleiben.
Mit dem gelockerten Rauchverbot wollen CDU und FDP kleine Kneipen vor Umsatzeinbrüchen schützen.
Auslöser für die Gesetzesänderung: Das Bundesverfassungsgericht hatte den Beschwerden von Betreibern kleiner Kneipen stattgegeben. Entweder müsse in allen Lokalen ein komplettes Rauchverbot herrschen oder für Einraumkneipen sollten Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Und das passiert jetzt – zumindest in Hessen.
3. März 2010, 11.30 Uhr
julez82
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