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Kita-Ausbau
Geldsegen vom Land?
Einigkeit zwischen Frankfurt und Offenbach: Nachdem die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Recht bekommen haben, wollen auch die beiden Bürgermeisterinnen mehr Geld vom Land Hessen für ihre Kitas sehen.
Mit Freude haben die Bürgermeisterinnen von Frankfurt und Offenbach, Jutta Ebeling (Foto) und Birgit Simon (beide Grüne), die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur Kostenbeteiligung des Landes am Kitaplatz-Ausbau zur Kenntnis genommen. Dieses Urteil stärke auch die Position der hessischen Kommunen, die gegen die von der Landesregierung verfügte Mindestverordnung für Kindertagesstätten geklagt haben. „Wer bestellt bezahlt. Diesen klaren Hinweis auf das Konnexitätsprinzip haben die Richter den Ländern gegeben. Ich hoffe, dass er dort auch ankommt“, so Ebeling. Birgit Simon ergänzt: „Wir rechnen damit, dass durch dieses Urteil die Kinderbetreuungsfinanzierung auch für Kommunen in Hessen geklärt wird.“
Die Beteiligung des Landes an den Kita-Kosten ist nach Ansicht der Bürgermeisterinnen unzureichend. Dies gelte für den Ausbau des Platzangebots für unter Dreijährige wie auch für die Mindestverordnung. Gemeinsam mit 31 weiteren hessischen Städten haben sich Frankfurt und Offenbach im August der Klage des Hessischen Städtetages gegen die am 1. September 2009 in Kraft getretene Mindestverordnung für Kindertagesstätten angeschlossen. Der Verband lässt beim hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden die Vereinbarkeit eines eingeschränkten Kostenausgleiches für Kinderbetreuung mit der Landesverfassung prüfen.
Bei der Mindestverordnung wie auch beim Platzausbau U3 müsse das Konnexitätsprinzip konsequent angewandt werden, teilen die Bürgermeisterinnen mit. Es könne nicht sein, dass er Bund den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013 beschließe, die Kommunen aber den größten Teil der Finanzierung zu stemmen hätten.
Vor allem wegen des notwendigen Platzausbaus für unter Dreijährige steigen in Frankfurt die Gesamtausgaben für die Kitas von 257 Millionen in diesem Jahr auf 364 Millionen in 2013.
Die Mindestverordnung, die unter anderem eine Anhebung des pädagogischen Fachpersonals in den Kindergärten von 1,5 auf 1,75 Stellen vorsieht, schlägt mit knapp zehn Millionen Euro zu Buche. In Offenbach bedeutet die Weigerung des Landes, sich an den zusätzlichen Kosten zu beteiligen, bei der Mindestverordnung einen Mehrbedarf von rund 1,3 Millionen Euro pro Jahr.
Bund und Länder stehen nach Überzeugung von Ebeling und Simon in der Pflicht, Verordnungen und Gesetze zur Kinderbetreuung mit den dafür verantwortlichen Kommunen besser abzustimmen: „Es kann nicht sein, dass das Land ohne Rücksprache Standards definiert und sich obendrein finanziell aus der Verantwortung stiehlt.“
Die Beteiligung des Landes an den Kita-Kosten ist nach Ansicht der Bürgermeisterinnen unzureichend. Dies gelte für den Ausbau des Platzangebots für unter Dreijährige wie auch für die Mindestverordnung. Gemeinsam mit 31 weiteren hessischen Städten haben sich Frankfurt und Offenbach im August der Klage des Hessischen Städtetages gegen die am 1. September 2009 in Kraft getretene Mindestverordnung für Kindertagesstätten angeschlossen. Der Verband lässt beim hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden die Vereinbarkeit eines eingeschränkten Kostenausgleiches für Kinderbetreuung mit der Landesverfassung prüfen.
Bei der Mindestverordnung wie auch beim Platzausbau U3 müsse das Konnexitätsprinzip konsequent angewandt werden, teilen die Bürgermeisterinnen mit. Es könne nicht sein, dass er Bund den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013 beschließe, die Kommunen aber den größten Teil der Finanzierung zu stemmen hätten.
Vor allem wegen des notwendigen Platzausbaus für unter Dreijährige steigen in Frankfurt die Gesamtausgaben für die Kitas von 257 Millionen in diesem Jahr auf 364 Millionen in 2013.
Die Mindestverordnung, die unter anderem eine Anhebung des pädagogischen Fachpersonals in den Kindergärten von 1,5 auf 1,75 Stellen vorsieht, schlägt mit knapp zehn Millionen Euro zu Buche. In Offenbach bedeutet die Weigerung des Landes, sich an den zusätzlichen Kosten zu beteiligen, bei der Mindestverordnung einen Mehrbedarf von rund 1,3 Millionen Euro pro Jahr.
Bund und Länder stehen nach Überzeugung von Ebeling und Simon in der Pflicht, Verordnungen und Gesetze zur Kinderbetreuung mit den dafür verantwortlichen Kommunen besser abzustimmen: „Es kann nicht sein, dass das Land ohne Rücksprache Standards definiert und sich obendrein finanziell aus der Verantwortung stiehlt.“
15. Oktober 2010, 11.05 Uhr
Quelle: pia
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