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Jahresstatistik 2024
Frankfurt wandelt sich: höhere Geburtenraten, Einbürgerungen und das Selbstbestimmungsgesetz
Frankfurts Standesamtsstatistik 2024 zeigt erfreuliche Trends: mehr Geburten, weniger Sterbefälle und ein Rekord bei Einbürgerungen. Das Selbstbestimmungsgesetz setzt neue Maßstäbe in Vielfalt und Freiheit.
Die zuständige Dezernentin Stephanie Wüst (FDP) hat die Jahresstatistik des Standesamts für das vergangene Jahr veröffentlicht. In diesem Rahmen bedankt sie sich für die Leistungen ihrer Standesbeamtinnen und -beamten.
Mehr Kinder in Frankfurt
Echte Frankfurter, die das Licht der Welt als erstes in der Mainmetropole erblickt haben, gibt es dieses Jahr mehr als im Vorjahr. Die beiden Standesamtsbezirke Mitte und Höchst verzeichneten insgesamt 12 000 Geburtsbeurkundungen. Im Jahr 2023 waren es 191 weniger. Die meistgewählten Vornamen 2024 waren Sophie und Noah.
Tendenziell kommen in Frankfurt mehr Jungen als Mädchen zur Welt: 6219 Jungen und 5779 Mädchen. Bei zwei Kindern wurde bisher keine Geschlechtsbestimmung vorgenommen. Allerdings ist nicht jedes Kind auch Bürger der Stadt. 4966 Mütter aus dem Umland entschieden sich, ihr Kind in einem der Frankfurter Kranken- oder Geburtshäuser zur Welt zu bringen.
Insgesamt wurden in Frankfurt 8293 Todesfälle registriert, davon waren 5671 Personen mit Wohnsitz in der Stadt registriert. Das sind 145 Sterbefälle weniger als im Vorjahr.
Hochzeiten in Frankfurt
So groß wie die Liebe zur Stadt ist auch die Liebe vieler Frankfurterinnen und Frankfurter zueinander. Im letzten Jahr entschieden sich 2589 Paare, sich das Jawort zu geben. In den Jahren zuvor waren es noch etwas mehr gewesen: 2019, vor der Pandemie, gab es 3068 Trauungen. Frankfurts beliebtester Ort für Eheschließungen bleibt der Römer, 2024 wurden allein dort 1777 Ehen geschlossen.
Selbstbestimmungsgesetz und Geschlechtseinträge
Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November des vergangenen Jahres markierte einen wichtigen Tag für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Dieses Gesetz ermöglicht die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine Erklärung beim Standesamt. Insgesamt haben bisher 189 Personen in Frankfurt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Einbürgerungen und neue Bürgerinnen und Bürger
Frankfurt hat im vergangenen Jahr viele neue Bürgerinnen und Bürger begrüßt, die in der Mainmetropole die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben. Insgesamt wurden 3780 Menschen in Frankfurt eingebürgert – deutlich mehr als die 2564 Personen im Jahr 2023.
Darüber hinaus ließen sich 9559 Personen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft beraten. 9607 Personen stellten einen Antrag auf Einbürgerung. Die im Juni 2024 in Kraft getretene Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts brachte zahlreiche Erleichterungen, die zu einem Anstieg der Antragszahlen führten.
Ausblick: Namensrecht und neue Herausforderungen
Für das Jahr 2025 stehen weitere Herausforderungen an. Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamenrechts sowie des internationalen Namensrechts wird am 1. Mai in Kraft treten. Es eröffnet neue Möglichkeiten der Namensführung, Ehepartner und Eltern erhalten mehr Optionen bei der Wahl ihres Nachnamens. Beispielsweise können bei Eheschließungen gemeinsame Doppelnamen gewählt werden. Ab dann können auch Kinder nach einer Ehescheidung den Namen jenes Elternteils führen, bei dem es lebt – ohne aufwändiges Verwaltungsverfahren.
Echte Frankfurter, die das Licht der Welt als erstes in der Mainmetropole erblickt haben, gibt es dieses Jahr mehr als im Vorjahr. Die beiden Standesamtsbezirke Mitte und Höchst verzeichneten insgesamt 12 000 Geburtsbeurkundungen. Im Jahr 2023 waren es 191 weniger. Die meistgewählten Vornamen 2024 waren Sophie und Noah.
Tendenziell kommen in Frankfurt mehr Jungen als Mädchen zur Welt: 6219 Jungen und 5779 Mädchen. Bei zwei Kindern wurde bisher keine Geschlechtsbestimmung vorgenommen. Allerdings ist nicht jedes Kind auch Bürger der Stadt. 4966 Mütter aus dem Umland entschieden sich, ihr Kind in einem der Frankfurter Kranken- oder Geburtshäuser zur Welt zu bringen.
Insgesamt wurden in Frankfurt 8293 Todesfälle registriert, davon waren 5671 Personen mit Wohnsitz in der Stadt registriert. Das sind 145 Sterbefälle weniger als im Vorjahr.
So groß wie die Liebe zur Stadt ist auch die Liebe vieler Frankfurterinnen und Frankfurter zueinander. Im letzten Jahr entschieden sich 2589 Paare, sich das Jawort zu geben. In den Jahren zuvor waren es noch etwas mehr gewesen: 2019, vor der Pandemie, gab es 3068 Trauungen. Frankfurts beliebtester Ort für Eheschließungen bleibt der Römer, 2024 wurden allein dort 1777 Ehen geschlossen.
Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November des vergangenen Jahres markierte einen wichtigen Tag für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Dieses Gesetz ermöglicht die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine Erklärung beim Standesamt. Insgesamt haben bisher 189 Personen in Frankfurt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Frankfurt hat im vergangenen Jahr viele neue Bürgerinnen und Bürger begrüßt, die in der Mainmetropole die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben. Insgesamt wurden 3780 Menschen in Frankfurt eingebürgert – deutlich mehr als die 2564 Personen im Jahr 2023.
Darüber hinaus ließen sich 9559 Personen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft beraten. 9607 Personen stellten einen Antrag auf Einbürgerung. Die im Juni 2024 in Kraft getretene Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts brachte zahlreiche Erleichterungen, die zu einem Anstieg der Antragszahlen führten.
Für das Jahr 2025 stehen weitere Herausforderungen an. Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamenrechts sowie des internationalen Namensrechts wird am 1. Mai in Kraft treten. Es eröffnet neue Möglichkeiten der Namensführung, Ehepartner und Eltern erhalten mehr Optionen bei der Wahl ihres Nachnamens. Beispielsweise können bei Eheschließungen gemeinsame Doppelnamen gewählt werden. Ab dann können auch Kinder nach einer Ehescheidung den Namen jenes Elternteils führen, bei dem es lebt – ohne aufwändiges Verwaltungsverfahren.
8. Januar 2025, 11.49 Uhr
Till Taubmann
Till Christian Taubmann
Jahrgang 1997, Studium in Kommunikationsdesign an der Hochschule Mainz, Arbeit als freier Illustrator, seit Januar 2023 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till Christian
Taubmann >>
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