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Eilantrag abgelehnt
AfD erleidet Schlappe gegen Feldmann
Oberbürgermeister Peter Feldmann hatte sich auf Facebook klar gegen eine Einladung der AfD-Spitzenpolitikerin Frauke Petry im Wirtschaftsclub ausgesprochen. Das missfiel der AfD, die vor dem Verwaltungsgericht scheiterte.
Der Wirtschaftsclub Rhein-Main hatte ursprünglich vorgehabt, die AfD-Politikerin Frauke Petry am 23. März zu empfangen. Doch das sorgte nicht nur bei Frankfurter Bürgern für Empörung. Ungewohnt deutlich positionierte sich auch Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) auf seiner Facebookseite. Am 16. März postete er: “AfD? AUSLADEN! Der Präsident des Wirtschaftsclubs Rhein-Main lädt eine AfD-Vorsitzende nach Frankfurt ein? Die Mitglieder sollten sich schleunigst überlegen, wie sie damit umgehen. Die ganze Aktion gibt völlig unnötig den Rechtspopulisten eine Plattform und wirft einen Schatten auf die anständigen Frankfurter Unternehmer und unsere liberale Stadt. Gott sei Dank gibt es bei uns auch großartige Initiativen, die für eine sachliche, demokratische Politik eintreten. Die konstruktiven Kräfte im Wirtschaftsclub täten gut daran, jetzt ein klares Zeichen zu setzen!“.
Gut, die Veranstaltung wurde letztlich doch abgesagt. Aber die AfD war dem Oberbürgermeister gram und stellte – interessanterweise erst vier Wochen nach dem Post – einen Eilantrag, um den Facebookeintrag löschen zu lassen. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag am Montag jedoch abgewiesen. Allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen.
Das Verwaltungsgericht ist nämlich der Auffassung, dass in diesem Fall keine Eile geboten sei, es also auch andere Klageverfahren statt eines Eilantrages gebe. Die AfD hat jetzt die Möglichkeit, Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen. Bis dahin muss Feldmann seinen Facebookeintrag nicht löschen.
Gut, die Veranstaltung wurde letztlich doch abgesagt. Aber die AfD war dem Oberbürgermeister gram und stellte – interessanterweise erst vier Wochen nach dem Post – einen Eilantrag, um den Facebookeintrag löschen zu lassen. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag am Montag jedoch abgewiesen. Allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen.
Das Verwaltungsgericht ist nämlich der Auffassung, dass in diesem Fall keine Eile geboten sei, es also auch andere Klageverfahren statt eines Eilantrages gebe. Die AfD hat jetzt die Möglichkeit, Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen. Bis dahin muss Feldmann seinen Facebookeintrag nicht löschen.
25. April 2017, 11.31 Uhr
Nicole Brevoord
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