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Wegen roter Ampel vor Gericht in Frankfurt

Taxifahrer: „Ich bin doch nicht doof“

Ein Taxifahrer ist mit Polizei im Rücken über eine rote Ampel gefahren und fand sich vor Gericht wieder. Gegen das Bußgeld erhob er Einspruch, doch im Straßenverkehr gibt es faktische Entscheidungen.
Fußballfans kennen das aus der Bundesliga, seit es den Video Assistant Referee (VAR) gibt: Es gibt sogenannte faktische Entscheidungen. Zum Beispiel Abseits. Da existieren keine Grauzonen. Entweder ein Spieler steht mit seinem linken Zeh knapp im Abseits – oder eben nicht. Genau so muss man sich das auch im Fall einer Ampel vorstellen. Wenn sie von Orange auf Rot umgesprungen ist, ist sie rot. Nicht ein bisschen rot. Das ist eine Tatsache, die man lernt, wenn man öfter als Zuhörer im Gericht sitzt. Für andere ist sie neu.

Herr P.: „Ich habe die Polizei hinter mir und fahre weiter? Das mache ich nicht“

Zum Beispiel für Herrn P., 52 Jahre alt, von Beruf Taxifahrer. Ein kleiner Mann mit sorgfältig zum Scheitel gekämmten Haaren, der an diesem Morgen etwas aufgeregt ist. Er befuhr in einer Februarnacht gegen 1.30 Uhr die Bockenheimer Landstraße, die um diese Zeit naturgemäß recht leer war. Allein war Herr P. trotzdem nicht, denn hinter ihm war zufällig die Polizei. Die habe er auch bemerkt, sagt Herr P. Trotzdem sei er, so sagen es die beiden Polizisten, an der Kreuzung zur Siesmayerstraße über eine rote Ampel gefahren. Zwar sei die Ampel kurz zuvor erst umgesprungen, weswegen Herr P. nur ein Bußgeld von 90 Euro bezahlen soll, aber auch das sieht er nicht ein. „Ich bin doch nicht doof“, sagt er (und wirkt auch keinesfalls so), „ich habe die Polizei hinter mir und fahre weiter? Das mache ich nicht.“

Der Schiedsrichter und die Polizei haben am Ende immer Recht

Allerdings gibt es auch in einer solchen Konstellation eine dem Fußball ähnliche Regelung: Nicht nur der Schiedsrichter hat immer recht am Ende, sondern auch die Polizei, zumal wenn es keine weiteren Zeugen gibt. Und der als Zeuge geladene Polizist bleibt dabei: Er und sein Kollege seien einige Wagenlängen hinter Herrn P. gewesen, dazwischen kein anderes Fahrzeug, freie Sicht. Der Richter baut Herrn P. eine versöhnliche Brücke: Bestimmt habe er das nicht mit Absicht getan, und vielleicht habe er auf die Haltelinie und nicht auf die Ampel geschaut, doch auf die komme es an. Herr P. nimmt seinen Einspruch zurück. Das kommt ihn letztendlich günstiger als ein Urteil.
 
23. Oktober 2024, 11.40 Uhr
Christoph Schröder
 
Christoph Schröder
Christoph Schröder studierte in Mainz Germanistik, Komparatistik und Philosophie. Seine Interessensschwerpunkte liegen auf der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur und dem Literaturbetrieb. Er ist Dozent für Literaturkritik an der Goethe-Universität Frankfurt. – Mehr von Christoph Schröder >>
 
 
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