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Foto: In Onlinekauf-Portalen finden regelmäßig Betrugsfälle statt © Adobe Stock/Anthony Brown
Foto: In Onlinekauf-Portalen finden regelmäßig Betrugsfälle statt © Adobe Stock/Anthony Brown

Vor Gericht

Von kleinen Hilfsgehilfen im Online-Betrug

Onlinekauf-Betrügereien sind keine Seltenheit. Leider ließ sich ein Angeklagter allzu leicht für diese Machenschaften ausnutzen. Die Gerichtskolumne von Christoph Schröder.
Der Vorgang ist mittlerweile fast alltäglich: Ein Kauf bei Ebay, ein Zahlungsvorgang auf das angegebene Konto. Und dann – nichts. Klassischer Betrug, keine Ware, Geld weg, Ärger und Wut. Wer steckt hinter einem solchen Betrug, der zumeist kein Einzelfall, sondern großflächig organisiert ist? Bestimmt nicht jemand wie Herr D. Der sitzt jetzt zwar auf der Anklagebank des Jugendgerichts, aber es wird sehr schnell klar, dass ihm jegliche Eignung zum raffinierten Betrüger fehlt.

Er ist, um dieses altmodische Wort zu gebrauchen, der dumme August, aber ein wirkungsvoller. Herr D. ist heute 21 Jahre alt, ein groß gewachsener, stabiler junger Mann mit dem Gemüt eines Kindes. Er hat am Abend des 14. November 2021 online ein Bankkonto eröffnet. Ab dem 15. November, also quasi sofort, wurde dieses Konto dann für zehn betrügerische Verkäufe bei Ebay genutzt. Meistens ging es um Thermomix-Geräte, aber auch um ein iPad und eine Playstation. Der Schaden belief sich auf insgesamt 5937 Euro.

Ausgenutzt und kärglich entlohnt für Ebay-Betrug

Herrn D. wurden von diesem Konto aus 100 Euro überwiesen. Ein karger Lohn. So muss man es vermuten, denn vor Gericht mauert und lügt Herr D. auf eine so durchsichtige Weise, dass der Richter zwischendurch einmal kurz die Geduld und die Fassung verliert. Nein, Herr D. hat tatsächlich nicht selbst das besagte Konto wieder gekündigt, sondern umgekehrt die Bank ihm. Und er hat sehr wohl, entgegen seiner Aussage, noch am Abend der Kontoeröffnung die Zugangsdaten für das Konto erhalten. Die muss er weitergegeben haben. Aber das bestreitet er.

„Sie sind ausgenutzt worden“, sagt der Richter. Dass Herr D. selbst der Drahtzieher des Betrugs sein könnte, glaubt auch der Richter nicht. Die Vertreterin des Jugendamtes legt in ihrem Bericht die heillosen Finanzverhältnisse der gesamten Familie D. dar: Schulden, Arbeitslosigkeit, Überforderung. Herr D. sei einer, so sagt sie, der immer erst einmal unterschreibe oder im Internet auf den Absendeknopf drücke, bevor ihm klar werde, was er da getan hat.

Mit der Schuldnerberatung steht er in engem Kontakt, mit dem Jugendamt auch. Er arbeitet als Regaleinsortierer in einem Drogeriemarkt und verdient 250 Euro im Monat. Nun verwarnt ihn das Gericht und brummt ihm zusätzlich 40 Arbeitsstunden und weitere Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe auf. Mehr ist in diesem Fall wohl nicht zu tun.
 
22. Oktober 2023, 09.34 Uhr
Christoph Schröder
 
Christoph Schröder
Christoph Schröder studierte in Mainz Germanistik, Komparatistik und Philosophie. Seine Interessensschwerpunkte liegen auf der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur und dem Literaturbetrieb. Er ist Dozent für Literaturkritik an der Goethe-Universität Frankfurt. – Mehr von Christoph Schröder >>
 
 
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