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Foto: Adobe Stcok/ hasitha
Foto: Adobe Stcok/ hasitha

Vor Gericht

Dauerbekifft zwei Sonnenbrillen gestohlen

Was macht man mit einem Menschen, der offensichtlich zu Hause unabkömmlich ist, andererseits aber bei Straftaten eine geringe Hemmschwelle hat? Die Gerichtskolumne von Christoph Schröder.
Dass sich hinter einer vermeintlichen Bagatelle eine tragische Geschichte verbergen kann, ist keine neue Erkenntnis. So ist es auch im Fall von Herrn P. Er ist 45 Jahre alt, ein muskulöser Mann mit grauem Vollbart. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2022 innerhalb von drei Tagen im selben Geschäft auf der Zeil zwei hochwertige Sonnenbrillen im Gesamtwert von 565 Euro gestohlen zu haben.

Ein Vorwurf, den Herr P. ohne Zögern und ohne große Ausreden sofort einräumt. Er habe in dieser Zeit, so sagt er, seinen Vater beerdigen müssen und sei in dieser Zeit der Trauer dauerbekifft gewesen. Was er mit den Sonnenbrillen habe anfangen wollen, wisse er selbst nicht mehr. So weit, so banal. Interessant an diesem Fall sind zwei Aspekte: Zum einen ist Herr P. in einer schwierigen familiären Situation. Er ist als Pfleger für seine Frau und für seinen Sohn eingesetzt. Die Frau ist hochgradig depressiv, kann eigenständig keine Nahrung zu sich nehmen und verlässt seit Jahren die Wohnung nicht mehr. Der Sohn leidet an einer seltenen Form der Epilepsie und braucht ständige Aufsicht. Einen Beruf kann Herr P. darum nicht ausüben.

Bei Straftaten eine geringe Hemmschwelle


Und dann ist da noch die andere Sache: Herr P. gilt bei der Justiz als das, was die Richterin mit dem Wort „Intensivtäter“ beschreibt. Er hat 18 Vorstrafen. Räuberische Erpressung, Diebstahl, Körperverletzung, das komplette Programm. Er war mehrere Jahre im Gefängnis, allerdings ist all das schon sehr lange her. Herr P. war in seiner Jugend heroinabhängig, ist aber seit 20 Jahren clean. In den vergangenen Jahren hat er allerdings wieder mit den Diebstählen begonnen. Zum Zeitpunkt der Tat stand er unter Bewährung.

Was macht man mit einem Menschen, der offensichtlich zu Hause unabkömmlich ist, andererseits aber bei Straftaten eine geringe Hemmschwelle hat? Die Richterin schickt ihn nicht ins Gefängnis, sondern folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu 10 Euro. Woher Herr P. das Geld dann allerdings nehmen wird, ist ein erneutes Problem.
 
24. September 2023, 09.52 Uhr
Christoph Schröder
 
Christoph Schröder
Christoph Schröder studierte in Mainz Germanistik, Komparatistik und Philosophie. Seine Interessensschwerpunkte liegen auf der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur und dem Literaturbetrieb. Er ist Dozent für Literaturkritik an der Goethe-Universität Frankfurt. – Mehr von Christoph Schröder >>
 
 
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