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Foto: Das Moseleck im Bahnhofsviertel steckt voller Geschichten © red
Foto: Das Moseleck im Bahnhofsviertel steckt voller Geschichten © red

Bahnhofsviertel Frankfurt

Vom „Moseleck“ ins Gericht – und straflos wieder raus

Manchmal landen vor Gericht auch Angeklagte, die nichts Schuldhaftes getan haben und wieder gehen können. Einen solchen Fall schildert unser Autor Christoph Schröder in seiner Gerichts-Kolumne.
Die Gaststätte „Moseleck“ im Bahnhofsviertel ist ja immer wieder für die ein oder andere Geschichte gut. So auch in diesem Fall, der gar keiner ist, wenn es nach dem Angeklagten geht. Herr S. ist 34 Jahre alt; ein schlanker Mann mit Zopf und Bart, verheiratet und Familienvater. Ihm wird vorgeworfen, an einem Abend im April 2023 dem Geschädigten, Herrn L., mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dadurch eine Prellung verursacht zu haben.

Herr S. ist sich allerdings keiner Schuld bewusst. Über das Schreiben der Staatsanwaltschaft sei er höchst überrascht gewesen; der Vorwurf sei frei erfunden. Herr S. erzählt, er sei an besagtem Abend im „Moseleck“ gewesen. Herr L. habe sich dort betrunken und habe dann versucht, das Lokal zu verlassen, ohne seinen Deckel zu bezahlen. Daraufhin habe er, Herr S., den angeblich Geschädigten auf Bitten des Wirts festgehalten.

Dann sei die Polizei gekommen und Herr L. habe Hausverbot erhalten. Mehr sei nicht gewesen. „Ich bin“, sagt Herr S., „weder von der Polizei vernommen worden, noch hat man mir erklärt, dass ich beschuldigt werde.“ Sein Ausweis sei von den Polizisten fotografiert worden, wie die Ausweise aller anderen Umstehenden auch.

Handgreiflich im „Moseleck“ im Bahnhofsviertel: Wenn der Kläger nicht auffindbar ist

Herr S. vermutet aber hinter der Anzeige gegen ihn einen Racheakt – in der Vergangenheit ist er schon einmal mit Herrn L. aneinandergeraten, „der ist dafür bekannt und hat auch schon fast überall Hausverbot“. Herr L. habe im „Moseleck“ noch gedroht, er werde Herrn S. töten, „aber das habe ich nicht ernst genommen“. Das Problem ist: Zeugen für den angeblichen Schlag gibt es nicht.

Herr L., der Geschädigte, lebt nicht mehr an seiner alten Adresse und ist offenbar mittlerweile obdachlos. Die Polizei konnte ihn nicht finden. Auch der Angeklagte hat ihn seit dem Vorfall nicht mehr gesehen. Herr S. macht einen vernünftigen und glaubwürdigen Eindruck. Der Richter stellt folgerichtig das Verfahren wegen Körperverletzung ein. Herr S. geht damit unbelastet aus dem Gerichtssaal.
 
29. Februar 2024, 07.00 Uhr
Christoph Schröder
 
Christoph Schröder
Christoph Schröder studierte in Mainz Germanistik, Komparatistik und Philosophie. Seine Interessensschwerpunkte liegen auf der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur und dem Literaturbetrieb. Er ist Dozent für Literaturkritik an der Goethe-Universität Frankfurt. – Mehr von Christoph Schröder >>
 
 
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