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Jetzt ist es amtlich:
Freier Eintritt für unter 18-Jährige in den städtischen Museen
Ab dem 1. Januar 2017 können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei die städtischen Museen besuchen. Für die Studierenden der Goethe-Uni gilt das nur fast: Sie zahlen pro Semester einen Euro.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am Donnerstag, dass der Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit in allen Dauer- und Sonderausstellungen der städtischen Museen ab dem 1. Januar 2017 kostenfrei ist. Die Regelung gilt für folgende 16 Ausstellungsorte: Archäologisches Museum, Caricatura Museum, Deutsches Architekturmuseum, Hindemith Kabinett im Kuhhirtenturm, Historisches Museum, Ikonen-Museum, Institut für Stadtgeschichte, Jüdisches Museum, Kinder Museum, Kronberger Haus, Museum Angewandte Kunst, die drei Dependancen für Moderne Kunst, Museum Judengasse und Weltkulturen Museum.
Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) hebt die Bedeutung des Beschlusses hervor: „Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in die städtischen Museen ist ein wichtiges Signal zur Ausweitung kultureller Bildung und Partizipation.“ Sie ist der Überzeugung, dass sich „für ein größeres soziales Miteinander die Türen der Kulturinstitutionen öffnen müssen, um Kinder hineinzuholen, unabhängig von Herkunft oder Einkommen.“
Ebenfalls neu ist, dass der Studentenausweis der Studierenden der Goethe-Universität als Eintrittskarte für die städtischen Museen sowie das Filmmuseum gilt. Die rund 46.000 Studierenden zeigen beim Eintritt in die Museen lediglich die Goethecard als Kulturticket vor und kommen kostenlos in die Ausstellungen. Das Projekt startete 2015, Initiator war der AStA. Die Studierenden bezahlen dafür einen Euro pro Semester. Nach einem erfolgreichen Probelauf wird das Angebot nun durch den Beschluss verstetigt.
Studenten anderer Frankfurter Fachhochschulen, wie zum Beispiel der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, haben diese Möglichkeit nicht. Sie zahlen wie bisher den jeweiligen Studententarif der Museen. „Wir würden uns sehr freuen wenn auch andere Hochschulen auf uns zukommen“, sagt eine Sprecherin des Kulturdezernats Frankfurt. Dann könne man ähnliche Regelungen wie mit der Goethe-Uni vereinbaren. Der eine Euro pro Studierendem der Goethe-Universität sei übrigens nur eine kleine Kompensation.
Im Laufe des nächsten Jahres werden die Erfahrungen mit der neuen Eintrittspreisregelung gesammelt und ausgewertet. Die Höhe der geringeren Erlöse, die durch den freien Eintritt entstehen, wird ebenfalls am Jahresende ermittelt.
Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) hebt die Bedeutung des Beschlusses hervor: „Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche in die städtischen Museen ist ein wichtiges Signal zur Ausweitung kultureller Bildung und Partizipation.“ Sie ist der Überzeugung, dass sich „für ein größeres soziales Miteinander die Türen der Kulturinstitutionen öffnen müssen, um Kinder hineinzuholen, unabhängig von Herkunft oder Einkommen.“
Ebenfalls neu ist, dass der Studentenausweis der Studierenden der Goethe-Universität als Eintrittskarte für die städtischen Museen sowie das Filmmuseum gilt. Die rund 46.000 Studierenden zeigen beim Eintritt in die Museen lediglich die Goethecard als Kulturticket vor und kommen kostenlos in die Ausstellungen. Das Projekt startete 2015, Initiator war der AStA. Die Studierenden bezahlen dafür einen Euro pro Semester. Nach einem erfolgreichen Probelauf wird das Angebot nun durch den Beschluss verstetigt.
Studenten anderer Frankfurter Fachhochschulen, wie zum Beispiel der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, haben diese Möglichkeit nicht. Sie zahlen wie bisher den jeweiligen Studententarif der Museen. „Wir würden uns sehr freuen wenn auch andere Hochschulen auf uns zukommen“, sagt eine Sprecherin des Kulturdezernats Frankfurt. Dann könne man ähnliche Regelungen wie mit der Goethe-Uni vereinbaren. Der eine Euro pro Studierendem der Goethe-Universität sei übrigens nur eine kleine Kompensation.
Im Laufe des nächsten Jahres werden die Erfahrungen mit der neuen Eintrittspreisregelung gesammelt und ausgewertet. Die Höhe der geringeren Erlöse, die durch den freien Eintritt entstehen, wird ebenfalls am Jahresende ermittelt.
20. Dezember 2016, 10.32 Uhr
Max Gerten
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