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Europäischer Gerichtshof fällt Urteil
Kraftwerk gegen Moses Pelham
Nach einem über zwanzig Jahre andauernden Rechtsstreit, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGh) am Montag im Sampling-Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham zugunsten Pelhams ausgesprochen. Das finale Urteil muss allerdings der Bundesgerichtshof fällen.
Über 20 Jahre stritten sich die Elektroband Kraftwerk und der Rapper sowie Hip-Hop-Produzent Moses Pelham um eine zwei Sekunden lange Tonsequenz aus dem 1977 veröffentlichten Stück „Metall auf Metall“ der Gruppe Kraftwerk. Moses Pelham hatte diese Sequenz rund 20 Jahre später in veränderter Form in einer Endlosschleife unter das Stück „Nur mir“ der Deutschrapperin Sabrina Setlur gelegt. Kraftwerk sah darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte und verklagte Pelham auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der Tonträger. Pelham wiederum argumentierte, dass es essentieller Bestandteil des Hip Hops sei, Samples als Zitate zu nutzen.
Am Montag befand der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil Sampling unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig. Dem Urteil nach verletzt die Verwendung kleiner Tonpartikel nicht das Tonträgerherstellerrecht. Der Europäische Gerichtshof differenziert allerdings in seinem Urteil: Der Tonträgerhersteller habe das ausschließliche Recht über die Vervielfältigung seiner Tonträger durch Nutzer zu entscheiden. Ist das Audiofragment jedoch vom Nutzer verändert worden und damit nicht wiedererkennbar, läge keine Vervielfältigung vor.
Kraftwerk war in der Vergangenheit mit seiner Klage bereits vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Urteil 2016 aber aufgehoben. Der Fall wurde daraufhin dem EuGH zur Einschätzung vorgelegt. Moses Pelham selbst freut sich über die neue Urteilsverkündung, denn „Musik braucht die künstlerische Auseinandersetzung mit anderen Werken“. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Europäischen Gerichtshofs muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend verhandeln.
Am Montag befand der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil Sampling unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig. Dem Urteil nach verletzt die Verwendung kleiner Tonpartikel nicht das Tonträgerherstellerrecht. Der Europäische Gerichtshof differenziert allerdings in seinem Urteil: Der Tonträgerhersteller habe das ausschließliche Recht über die Vervielfältigung seiner Tonträger durch Nutzer zu entscheiden. Ist das Audiofragment jedoch vom Nutzer verändert worden und damit nicht wiedererkennbar, läge keine Vervielfältigung vor.
Kraftwerk war in der Vergangenheit mit seiner Klage bereits vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Urteil 2016 aber aufgehoben. Der Fall wurde daraufhin dem EuGH zur Einschätzung vorgelegt. Moses Pelham selbst freut sich über die neue Urteilsverkündung, denn „Musik braucht die künstlerische Auseinandersetzung mit anderen Werken“. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Europäischen Gerichtshofs muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend verhandeln.
30. Juli 2019, 12.24 Uhr
mac
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