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Weniger streunende Katzen in Frankfurt

Frankfurt erlässt Katzenschutzverordnung

Die Stadt Frankfurt hat eine Katzenschutzverordnung erlassen: Halterinnen und Halter müssen jetzt dafür sorgen, dass ihre Freigänger fortpflanzungsunfähig, gekennzeichnet und registriert sind.
Seit dem 1. Oktober dürfen fortpflanzungsfähige Katzen in Frankfurt nicht mehr unkontrolliert frei herumlaufen. Das besagt die sogenannte Katzenschutzverordnung, die zum Anfang des Monats erlassen wurde, wie die Stadt am Donnerstagnachmittag (25. Oktober) mitteilte. Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von streunenden Katzen im Stadtgebiet einzudämmen und somit einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz zu leisten.

Halterinnen und Halter dürfen ihren Katzen nun keinen freien Auslauf mehr gewähren, sofern diese nicht fortpflanzungsunfähig und mit einem Tattoo oder Mikrochip gekennzeichnet sind. Außerdem müssen die Katzen in den „üblichen Datenbanken“ – beispielsweise Findefix oder Tasso – registriert sein. Für Jungtiere unter fünf Monaten gilt diese Regelung nicht.

Katzenschutzverordnung: Frankfurter Ordnungsamt darf Katzen nach 48 Stunden kastrieren

Um zu kontrollieren, dass die Katzenschutzverordnung eingehalten wird, ist die Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes zuständig. Werden Katzen aufgefunden, die gegen die Verordnung verstoßen, können Halterinnen und Halter dazu aufgefordert werden, sie zu kastrieren. Ist eine Halterin oder ein Halter nicht innerhalb von 48 Stunden zu ermitteln, etwa weil die Katze nicht gekennzeichnet und registriert ist, ist das Ordnungsamt dazu befugt, die Katze auf Kosten der Halterin oder des Halters zu kastrieren.

„Mit dieser Verordnung trägt die Stadt Frankfurt aktiv zur Eindämmung der unkontrollierten Katzenpopulation bei und setzt sich aktiv für den Tierschutz ein. Freigängerkatzen werden künftig besser überwacht, um sowohl das Wohl der Tiere als auch den Schutz der heimischen Fauna zu gewährleisten“, sagt Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP).

Mit der steigenden Katzenpopulation in Frankfurt hatten in den vergangenen Monaten und Jahren allen voran die Tierheime zu kämpfen, denen die finanziellen Mittel fehlen, um sich angemessen um alle Fundtiere zu kümmern.

Info
Die Stadt Frankfurt ist auf Grundlage des Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der hessischen Delegationsverordnung dazu ermächtigt, Maßnahmen zum Schutz von freilebenden und Hauskatzen zu ergreifen.
 
25. Oktober 2024, 11.30 Uhr
Sina Claßen
 
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. – Mehr von Sina Claßen >>
 
 
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Text: Sina Claßen / Foto: Symbolbild © Adobe Stock/paul prescott
 
 
 
 
 
 
 
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