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Frankfurter Gerichtsprozess nach Trennung
Wenn Angeklagte doch noch Reue zeigen
Manche Trennungen können im Nachgang sehr hässlich werden. Doch ein Fall vor einem Frankfurter Gericht zeigt, dass es auch anders ausgehen kann. Unser Gerichtskolumnist war dabei.
Auf den Tisch vor sich im Gerichtssaal hat Herr G. ein eingeschweißtes belegtes Brötchen gelegt, sonst nichts. Herr G., 52 Jahre alt, wirkt in sich zurückgezogen. Wenn er sprechen muss, tut er das langsam und mit deutlich hessischem Akzent. Die Staatsanwaltschaft hat vier Anklagepunkte gegen ihn in einem Verfahren zusammengefasst.
Herr G. missachtete mehrfach ein Kontaktverbot
Es zeigt sich sehr bald, dass die Biografie des Angeklagten weniger kriminell als traurig ist und dass sein Verfahren wenigstens zum Teil damit zu tun hat. 23 Jahre lang hat Herr G. mit seiner Freundin eine Beziehung geführt. Dann kam die Trennung, und die Freundin nahm den gemeinsamen Hund mit. Legalerweise, denn die Papiere waren auf ihren Namen ausgestellt.
Im ersten Fall soll Herr G. seine Ex-Freundin deswegen vor einer Bar gekniffen, beleidigt und bedroht haben. Weiterhin wird Herrn G. vorgeworfen, in drei Fällen das von seiner Ex-Freundin durchgesetzte Kontaktverbot missachtet zu haben. Die Anklagepunkte drei und vier beziehen sich auf Beleidigungen und tätlichen Widerstand gegen Polizeibeamte.
Angeklagter nimmt Strafe an
Jedes Mal war Alkohol im Spiel, denn Herr G. ist alkoholkrank. Seit seinem 16. Lebensjahr, sagt er, trinke er; „ab 1994 bei der Bundeswehr wurde es dann ganz schlimm.“ Und auch nicht mehr besser. Immerhin: Herr G. hat einen festen Wohnsitz – fünf Fußminuten von seiner Ex-Partnerin entfernt – und seit zwei Jahren auch wieder einen Job, in dem er gut zurechtkommt.
Über seine Anwältin räumt er alle Vorwürfe ohne Einschränkung ein. Auch, so sagt er, weil er seiner Ex-Partnerin einen Auftritt vor Gericht habe ersparen wollen. Mit ihr sei mittlerweile alles einvernehmlich geregelt. Wenn all die Zeugen, die er beleidigt und beschimpft hat, heute im Saal gewesen wären, sagt der Angeklagte, hätte er sich gerne bei jedem einzelnen entschuldigt.
Am Ende steht eine gerechte Strafe
All das wirkt nicht geheuchelt. Auch darum kommt Herr G. mit einer relativ milden Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung davon. Zudem muss er 1500 Euro an ein Frauenhaus überweisen. Eine Strafe, mit der die Staatsanwältin und der Angeklagte gleichermaßen einverstanden sind.
Es zeigt sich sehr bald, dass die Biografie des Angeklagten weniger kriminell als traurig ist und dass sein Verfahren wenigstens zum Teil damit zu tun hat. 23 Jahre lang hat Herr G. mit seiner Freundin eine Beziehung geführt. Dann kam die Trennung, und die Freundin nahm den gemeinsamen Hund mit. Legalerweise, denn die Papiere waren auf ihren Namen ausgestellt.
Im ersten Fall soll Herr G. seine Ex-Freundin deswegen vor einer Bar gekniffen, beleidigt und bedroht haben. Weiterhin wird Herrn G. vorgeworfen, in drei Fällen das von seiner Ex-Freundin durchgesetzte Kontaktverbot missachtet zu haben. Die Anklagepunkte drei und vier beziehen sich auf Beleidigungen und tätlichen Widerstand gegen Polizeibeamte.
Jedes Mal war Alkohol im Spiel, denn Herr G. ist alkoholkrank. Seit seinem 16. Lebensjahr, sagt er, trinke er; „ab 1994 bei der Bundeswehr wurde es dann ganz schlimm.“ Und auch nicht mehr besser. Immerhin: Herr G. hat einen festen Wohnsitz – fünf Fußminuten von seiner Ex-Partnerin entfernt – und seit zwei Jahren auch wieder einen Job, in dem er gut zurechtkommt.
Über seine Anwältin räumt er alle Vorwürfe ohne Einschränkung ein. Auch, so sagt er, weil er seiner Ex-Partnerin einen Auftritt vor Gericht habe ersparen wollen. Mit ihr sei mittlerweile alles einvernehmlich geregelt. Wenn all die Zeugen, die er beleidigt und beschimpft hat, heute im Saal gewesen wären, sagt der Angeklagte, hätte er sich gerne bei jedem einzelnen entschuldigt.
All das wirkt nicht geheuchelt. Auch darum kommt Herr G. mit einer relativ milden Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung davon. Zudem muss er 1500 Euro an ein Frauenhaus überweisen. Eine Strafe, mit der die Staatsanwältin und der Angeklagte gleichermaßen einverstanden sind.
19. September 2024, 10.24 Uhr
Christoph Schröder
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23. Dezember 2024
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