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Vorstufe zur offiziellen Beobachtung
Verfassungsschutz erklärt AfD zum Prüffall
Die AfD wird vom Bundesverfassungsschutz zum Prüffall erklärt. Die Partei befindet sich damit in der Vorstufe zur offiziellen Beobachtung und gerät stärker ins Visier des Bundesamtes.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Alternative für Deutschland (AfD) bundesweit als Prüffall ein. Damit befindet sich die Partei in der Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung. Öffentliche Äußerungen von Parteimitgliedern und offen zutage tretende Verbindungen zur rechtsextremen Identitären Bewegung sollen demnach geprüft werden, wie der Tagesspiegel schreibt. Außerdem soll untersucht werden, „in welchem Ausmaß rechtsextremistische Bestrebungen in der Partei festzustellen sind“. BfV-Präsident Thomas Haldenwang will die Ergebnisse der Analyse heute Dienstag in Berlin verkünden.
Die Partei gerät damit stärker ins Visier des Bundesamtes. Als Vorstufe zur offiziellen Beobachtung dürfen im Prüffall keine V-Leute angeworben, keine Personen und Telekommunikation observiert und keine Daten gespeichert werden. Ferner stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) und die Parteigruppierung "Der Flügel" um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke als Verdachtsfall ein, so der Tagesspiegel. Der Verdachtsfall ist eine Stufe höher als der Prüffall. Damit hat der Verfassungsschutz die Möglichkeit, in begrenztem Maß auch nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Nicht gestattet sind jedoch das Einsetzen von V-Leuten und das Ausspähen der Telekommunikation.
Die Partei gerät damit stärker ins Visier des Bundesamtes. Als Vorstufe zur offiziellen Beobachtung dürfen im Prüffall keine V-Leute angeworben, keine Personen und Telekommunikation observiert und keine Daten gespeichert werden. Ferner stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) und die Parteigruppierung "Der Flügel" um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke als Verdachtsfall ein, so der Tagesspiegel. Der Verdachtsfall ist eine Stufe höher als der Prüffall. Damit hat der Verfassungsschutz die Möglichkeit, in begrenztem Maß auch nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Nicht gestattet sind jedoch das Einsetzen von V-Leuten und das Ausspähen der Telekommunikation.
15. Januar 2019, 12.07 Uhr
hei
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