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Verfassungsschutz: Einstufung als Verdachtsfall
AfD bundesweit unter Beobachtung
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Das geht aus mehreren übereinstimmenden Medienberichten hervor. Demnach habe das Bundesamt die Partei Ende Februar als „Verdachtsfall“ eingestuft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland (AfD) bundesweit als „Verdachtsfall“ eingestuft. Wie Spiegel, ZDF, ARD-Hauptstadtstudio und Süddeutsche Zeitung übereinstimmend berichten, kann das BfV damit die gesamte AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, darunter fallen beispielsweise auch der Einsatz von V-Leuten sowie die Telefonüberwachung.
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, habe BfV-Präsident Thomas Haldenwang am Mittwochmorgen den Leiter:innen der Landesverfassungsschutzbehörden in einer Videokonferenz mitgeteilt, dass die AfD bereits seit dem 25. Februar dieses Jahres vom Verfassungsschutz beobachtet werde.
Bereits im Januar hatte das BfV geplant, die AfD zum „Verdachtsfall“ zu erklären. Um das zu verhindern, hatte die Partei aber mehrere Eilanträge und Klagen gegen das Bundesamt eingereicht. Wie Spiegel und SZ berichten, habe sich das BfV nun aufgrund einer Klage vor dem Verfassungsgericht Köln verpflichtet, vorerst keine Abgeordneten in Bund, Ländern und dem Europaparlament sowie keine Kandidat:innen der AfD für die anstehenden Wahlen in diesem Jahr zu beobachten.
Das BfV selbst hat die Berichte bisher noch nicht bestätigt. Auf Anfrage mehrerer Medien hatte eine Sprecherin des Bundesamtes erklärt, „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.“
Zustande gekommen sei die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ auf Grundlage eines 1000-seitigen Gutachtens von Jurist:innen und Rechtsextremismus-Expert:innen das Verfassungsschutzes, für das in den vergangenen zwei Jahren diverse Beweise für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gesammelt worden seien. Wie der Spiegel berichtet, soll das Gutachten „Anhaltspunkte liefern, dass die AfD gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip im Grundgesetz verstoße“. „Als Belege sollen mehrere Hundert Reden und Äußerungen von Funktionären auf allen Parteiebenen dienen“, so der Spiegel. Auch der offenbar große Einfluss des völkischen Flügels um Björn Höcke sowie Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen seien Gründe für die Einstufung gewesen.
Anfang 2019 war die AfD vom Verfassungsschutz bereits als „Prüffall“ eingestuft worden, was allerdings noch keine Überwachung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubt. In Brandenburg und Thüringen wurde die AfD bereits im vergangenen Jahr als „Verdachtsfall“ eingestuft; seit diesem Jahr steht die Partei auch in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter der Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln.
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, habe BfV-Präsident Thomas Haldenwang am Mittwochmorgen den Leiter:innen der Landesverfassungsschutzbehörden in einer Videokonferenz mitgeteilt, dass die AfD bereits seit dem 25. Februar dieses Jahres vom Verfassungsschutz beobachtet werde.
Bereits im Januar hatte das BfV geplant, die AfD zum „Verdachtsfall“ zu erklären. Um das zu verhindern, hatte die Partei aber mehrere Eilanträge und Klagen gegen das Bundesamt eingereicht. Wie Spiegel und SZ berichten, habe sich das BfV nun aufgrund einer Klage vor dem Verfassungsgericht Köln verpflichtet, vorerst keine Abgeordneten in Bund, Ländern und dem Europaparlament sowie keine Kandidat:innen der AfD für die anstehenden Wahlen in diesem Jahr zu beobachten.
Das BfV selbst hat die Berichte bisher noch nicht bestätigt. Auf Anfrage mehrerer Medien hatte eine Sprecherin des Bundesamtes erklärt, „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.“
Zustande gekommen sei die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ auf Grundlage eines 1000-seitigen Gutachtens von Jurist:innen und Rechtsextremismus-Expert:innen das Verfassungsschutzes, für das in den vergangenen zwei Jahren diverse Beweise für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gesammelt worden seien. Wie der Spiegel berichtet, soll das Gutachten „Anhaltspunkte liefern, dass die AfD gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip im Grundgesetz verstoße“. „Als Belege sollen mehrere Hundert Reden und Äußerungen von Funktionären auf allen Parteiebenen dienen“, so der Spiegel. Auch der offenbar große Einfluss des völkischen Flügels um Björn Höcke sowie Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen seien Gründe für die Einstufung gewesen.
Anfang 2019 war die AfD vom Verfassungsschutz bereits als „Prüffall“ eingestuft worden, was allerdings noch keine Überwachung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubt. In Brandenburg und Thüringen wurde die AfD bereits im vergangenen Jahr als „Verdachtsfall“ eingestuft; seit diesem Jahr steht die Partei auch in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter der Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln.
3. März 2021, 11.50 Uhr
loe
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