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Urteil im Prozess um Blockupy-Proteste
Bewährungsstrafe für Aktivisten
Mehr als ein Jahr ist vergangen seit dem Blockupy-Proteste in Frankfurt für Aufsehen sorgten. Einem der Aktivisten wurde nun eine Bewährungsstrafe auferlegt, weitere Prozesse gegen Teilnehmer sollen folgen.
Brennende Autos, fliegende Steine und Wasserwerfer blieben den Frankfurtern nach den Protesten der kapitalismuskritischen Bewegung Blockupy am 18. März vergangenen Jahres in Erinnerung. Die Aktivisten nutzten die Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank, um ihre Stimme gegen die Politik der Europäischen Union, das Bankwesen und den Kapitalismus zu erheben. Der Vormittag des Protesttages war von Gewalt und Brandstiftung geprägt, wohingegen der Nachmittag ruhiger verlief.
Am Donnerstag musste sich nun ein Aktivist dem Richter stellen. Der Angeklagte soll eine Scheibe der Sparkasse eingeworfen, ein Auto beschädigt und Polizisten mit Steinen beworfen haben. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine abschreckende Wirkung solle das Urteil für kommende Prozesse haben, so die Richterin. Als Zeugen waren vor allem zivile Polizeikräfte vorgeladen, die mit Perücken im Gerichtsaal erschienen und bei den Protesten mitten unter den Aktivisten waren.
Die Sprecherin der Roten Hilfe Frankfurt, Jona Fritz, kritisiert: "Die Staatsanwaltschaft Frankfurt versuchte heute an dem Angeklagten ein Exempel zu statuieren, da sie sich aufgrund der wenigen Verurteilungen im Rahmen der Proteste am 18.03.2015 in Zugzwang sieht." Dieses Jahr soll es zu weiteren Prozessen gegen Teilnehmer der Proteste kommen.
Am Donnerstag musste sich nun ein Aktivist dem Richter stellen. Der Angeklagte soll eine Scheibe der Sparkasse eingeworfen, ein Auto beschädigt und Polizisten mit Steinen beworfen haben. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine abschreckende Wirkung solle das Urteil für kommende Prozesse haben, so die Richterin. Als Zeugen waren vor allem zivile Polizeikräfte vorgeladen, die mit Perücken im Gerichtsaal erschienen und bei den Protesten mitten unter den Aktivisten waren.
Die Sprecherin der Roten Hilfe Frankfurt, Jona Fritz, kritisiert: "Die Staatsanwaltschaft Frankfurt versuchte heute an dem Angeklagten ein Exempel zu statuieren, da sie sich aufgrund der wenigen Verurteilungen im Rahmen der Proteste am 18.03.2015 in Zugzwang sieht." Dieses Jahr soll es zu weiteren Prozessen gegen Teilnehmer der Proteste kommen.
24. Juni 2016, 14.29 Uhr
jdk
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