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Strafzettel-Urteil

Keine Rückzahlung an Falschparker*innen

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts vom vergangenen Montag sind tausend ausgestellte Strafzettel ungültig. Grund zur Freude gibt es für die Falschparker*innen aber nicht: Die Stadt will die Bußgelder nicht zurückerstatten.
Das Oberlandesgericht entschied vergangenen Montag, dass Strafzettel für Falschparkende sind rechtswidrig, wenn sie von Leiharbeiterinnen und -arbeitern privater Dienstleister stammen. Anders als angenommen, wird es für Falschparkende jedoch keine Rückerstattung für von privaten Dienstleistern ausgestellte Parktickets geben, wie Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) gestern im Verkehrsausschuss im Römer bekannt gab.

Jede Bürgerin und jeder Bürger habe die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen, welcher dann geprüft werde. Wenn Falschparkerinnen und -parker bereits das Ordnungsgeld gezahlt haben, gilt das Verfahren jedoch als abgeschlossen und kann nur wieder aufgenommen werden, wenn der Wert des Bußgeldbescheids mindestens 250 Euro beträgt, sagt Pressereferentin Jacqueline Perez auf Anfrage. „Da Parkverstöße in Frankfurt mit einem Ordnungsgeld von 15 Euro geahndet werden, gibt es keine Möglichkeit bereits abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen“, erklärt Perez.

Dem HR gegenüber kündigte Oesterling bereits am Montag an, dass die Stadt kurzfristig neue Stellen schaffen werde, um das Defizit bei der Zahl der Kontrolleure auszugleichen. Wie Perez bestätigt, beträfe dies „jedoch nur 18 Stellen.“ Es seien aktuell weiterhin 108 Personen in der Verkehrsüberwachung im Einsatz, die unmittelbare Beschäftigte der Stadt und keine Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind.
 
23. Januar 2020, 13.14 Uhr
ez
 
 
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Text: tt/dpa / Foto: © Adobestock/ Animaflora PicsStock
 
 
 
 
 
 
 
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