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SPD-Mitgliedervotum

Ex-Genosse Michael Paris darf über Große Koalition abstimmen

Der Frankfurter Politiker Michael Paris wurde rechtskräftig aus der SPD ausgeschlossen. Trotzdem stimmt er diese Woche beim Mitgliedervotum der Partei gegen die Große Koalition. Warum? Weil er es kann.
Eines muss man Michael Paris lassen: Seinen Humor verliert er so schnell nicht. Dabei wäre seine politische Situation zum Verzweifeln. Aber was hilft es, wenn man in einer Partei Mitglied war oder ist, die die unfreiwillige Komik zum Programm macht?

Vor den vergangenen Wahlen kam Michael Paris jedenfalls nicht mehr mit seinem Wunsch durch, als Kandidat für den Landtag für seine Partei anzutreten. Den sichergeglaubten Platz bekam Genosse Jürgen Gasper. Ein bisschen trotzig kündigte Michael Paris dann an, dennoch anzutreten. Nicht für den Landtag, sondern gleich für den Bundestag. Und gegen SPD-Kollegin Ulli Nissen. Das wiederum widerspricht den Statuten der Partei - ein Ausschlussverfahren wurde eingeleitet. Bei der Bundestagswahl ging Paris als unabhängiger Kandidat unter, bereits am 16. Juli hatte die Partei zudem entschieden, dass der Politiker nicht mehr bei Entscheidungen mitstimmen darf. "Eine Sofortmaßnahme", sagt Paris. Die aber nicht viel gebracht hat.

Am 1. November jedenfalls wurde Paris vorm Parteigericht ausgeschlossen. Danach geht die Chronologie wie folgt weiter: am 2. November kommt die Einladung zum Bundesparteitag, am 6. November eine Erinnerung, die Beiträge bis zum Jahresende zu überweisen, am 7. November das offizielle Dokument über den Parteiausschluss. Und dann? Die Abstimmungskarte zum Mitgliedervotum über die Große Koalition mit der CDU. Die wird er in diesen Tagen in den Briefkasten werfen. Er will mit "Nein" stimmen.

In der Frankfurter Parteizentrale heißt es jedenfalls, man habe der Bundespartei eine Liste mit Mitgliedern übersandt - Stichtag 13. November, 18 Uhr. Da hätte Michael Paris also eigentlich nicht mehr dabei sein dürfen. Nun denn: Da die Abgeordneten im Bundestag ohnehin nicht an das Mitgliedervotum gebunden sind, lässt sich über die Relevanz der Abstimmung ohnehin streiten. Aus der Berliner Parteizentrale war jedenfalls nicht zu erfahren, ob die Wahl jetzt anfechtbar ist.
 
10. Dezember 2013, 16.40 Uhr
Nils Bremer
 
 
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