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Foto: AdobeStock/christophe papke
Foto: AdobeStock/christophe papke

Rechtsextreme Chatgruppe

„Satire und Kunstfreiheit“: Landgericht verzichtet auf Anklage gegen Polizisten

In einer Chatgruppe sollen Polizisten menschenverachtende Inhalte geteilt haben. Das Frankfurter Landgericht hält das nicht für strafbar, sondern Teile der Inhalte für Satire.
Wie das JOURNAL bereits im April 2022 berichtete, sollen männliche und weibliche Polizeibeamte des ersten Frankfurter Polizeireviers sowie eine weitere Frau in einer WhatsApp-Gruppe rassistische und antisemitische Inhalte ausgetauscht haben. Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die sechs mutmaßlichen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe jedoch nicht zu, berichtet nun die hessenschau. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft bestätigen dies.

Laut Gerichtsbeschluss vom 13. Februar sind die Inhalte nicht strafbar, weil sie nicht weiter verbreitet wurden, heißt es. Das Gericht ist der Auffassung, ein Versenden bloß innerhalb der Gruppe reiche nicht aus. Es führt auch das Grundgesetz und das Recht auf Meinungsfreiheit an. Teile der Inhalte fielen unter „Satire“ und seien von der Kunstfreiheit gedeckt.

„Satire“ und Kunstfreiheit: Gericht will gegen rechtsextreme Chats keine Anklage erheben


Zudem habe die Chatgruppe aus höchstens zehn Mitgliedern bestanden und sei nicht dafür bestimmt gewesen, andere an den Inhalten teilhaben zu lassen. Außerdem habe es eine Art Aufnahmeritual gegeben.

Staatsanwaltschaft hat Beschwerde wegen rechtsextremer Chats eingelegt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hält dagegen, dass in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Itiotentreff“ 102 rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Fotos und Videos verbreitet worden seien. Die Inhalte würden vor allem Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund, Homosexuelle, Juden und Muslime beleidigen und verleumden. Es wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und Videos mit pornografischen Inhalten geteilt.

Gegen den Nichteröffnungs-Beschluss hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Die Behörde kann nun entweder den Beschluss des Landgerichts bestätigen oder aber die Hauptverhandlung eröffnen und damit die Anklage zulassen. Dann müsste das Landgericht darüber in einem Prozess verhandeln.
 
1. März 2023, 10.55 Uhr
Till Geginat
 
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Geginat >>
 
 
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