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Nach Bin Ladens Tod

Hassprediger darf nicht auftreten

Kaum ist Bin Laden tot, schon will der erst vor Kurzem in Frankfurt in Erscheinung getretene deutsche Islamist Pierre Vogel am Samstag wieder eine Kundgebung auf dem Rossmarkt veranstalten. Das Ordnungsamt ist dagegen.
Ob Stadtrat Volker Stein hier das letzte Wort hat, wird sich zeigen. Denn schon einmal hat das Dezernent für Ordnung und Sicherheit eine Veranstaltung des vermeintlichen Hasspredigers untersagt, aufgetreten war dann aber trotzdem. Wie Volker Stein mitteilt, ist die für Samstag, den 7. Mai um 18 Uhr unter dem Thema „Wie erreicht man den Frieden auf der Welt“ angemeldete Kundgebung auf dem Roßmarkt auf seine Veranlassung hin verboten worden. Eine Privatperson hat die Veranstaltung mit 1.000 bis 1.500 erwarteten Teilnehmern angemeldet.

Wie Stein erläutert, wolle der deutsche Islamist Pierre Vogel die Veranstaltung als Plattform benutzen, um ein „Totengebet“ für Osama bin Laden durchzuführen und über die „perverse Hinrichtung“ des Führers von Al Qaida zu sprechen. Eine derartige „öffentliche Verhöhnung der Opfer vom 11. September und zahlreicher weiterer Opfer islamistischen Terrors“ sei unter keinen Umständen hinzunehmen, erklärte Stein. „Eine solche Kundgebung ist eine gezielte Provokation der deutschen Öffentlichkeit. Aus meiner Sicht ist es daher nicht ausgeschlossen, dass es zu Ausschreitungen kommt, wenn dieser Hassprediger auftritt“, sagte der Sicherheitsdezernent wörtlich.
 
4. Mai 2011, 16.09 Uhr
nb/pia
 
 
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