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Foto: Hessischer Landtag, Kanzlei, Peter Wolf, 2017
Foto: Hessischer Landtag, Kanzlei, Peter Wolf, 2017

Mordfall Walter Lübcke

Landtag entscheidet über Untersuchungsausschuss

Am Mittwoch entscheidet der Hessische Landtag über den Untersuchungsausschuss zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Der Ausschuss soll ein mögliches Versagen der Sicherheitsbehörden untersuchen.
Im Mittelpunkt der Debatte des hessischen Landtags steht heute die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke. Vergangenen Donnerstag stellten die Oppositionsfraktionen von SPD, FDP und Linken den Antrag vor. Ziel des Untersuchungsausschusses soll sein, die Rolle der Sicherheitsbehörden in dem Fall genauer zu beleuchten. Im Fokus steht dabei, dass Walter Lübckes mutmaßlicher Mörder Stephan Ernst als Rechtsextremist aktenkundig war, aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes stand.

„Der Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassenwahn und rechten Hass ist konstituierend für den Schutz unserer gemeinsamen Werte. Es ist daher unsere Pflicht als Demokraten, dass sich neben der rechtsstaatlichen Aufklärung der Tat, die nunmehr vor dem Oberlandesgericht Frankfurt stattfindet, auch das Parlament mit diesem mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Mord an einem herausragenden Repräsentanten unseres Staates befasst“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) vergangenen Donnerstag anlässlich der Ankündigung zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.

Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen erklärten bereits vergangene Woche, dem Antrag zustimmen zu wollen. „Die mutmaßlichen Täter stehen aktuell vor Gericht, die Justiz klärt das Verbrechen juristisch auf. Die Aufgabe des Hessischen Landtags ist nun, die parlamentarischen Schlüsse daraus zu ziehen“, sagte Ines Claus, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag.
 
25. Juni 2020, 12.45 Uhr
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