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Foto: Businessfotografie Inga Haar
Foto: Businessfotografie Inga Haar

Lohnlücke besteht weiterhin

Frauen verdienen in Frankfurt 19 Prozent weniger als Männer

Frauen verdienen für die gleiche Arbeit nach wie vor weniger als Männer. Auch in Frankfurt ziehen sie im Berufsleben den Kürzeren: Ihr Gehalt für eine Vollzeitstelle ist 19 Prozent geringer als jenes von Männern.
Gleiche Arbeit, unterschiedliche Bezahlung: In Frankfurt verdienen Frauen, die in Vollzeit arbeiten, rund 19 Prozent weniger als Männer. Dies ist einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2017 zu entnehmen. Der Equal Pay Day, der in Frankfurt auf den 9. März und bundesweit auf den 18. März fällt, markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. „Die geschlechterspezifischen Lohnunterschiede in Frankfurt gingen zuletzt leicht zurück, während der sogenannte Gender Pay Gap bundesweit bei 21 Prozent stagnierte“, beschreibt der für die Frankfurter Statistik zuständige Dezernent, Stadtrat Jan Schneider (CDU), die Situation. Doch er betont weiter: „Auch in Frankfurt bleiben die Einkommensunterschiede groß.“

Danach kommen Frankfurter mit einer Vollzeitstelle auf ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 4.551 Euro pro Monat – Frankfurterinnen hingegen nur auf 3.695 Euro. In Hessen beträgt der Verdienstunterschied bei Vollzeit zwischen den Geschlechtern 13 Prozent (Männer: 3.670 Euro, Frauen: 3.188 Euro). Dies liege teils an niedrigeren Positionen, die Frauen häufig hätten, insbesondere aber auch an der mangelnden Zahlungsbereitschaft von Unternehmen, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Rhein-Main.

Frauen erwerben heute im Schnitt höhere Bildungsabschlüsse als Männer. Im Jahr 2017 waren 53,8 Prozent der Schulabgänger mit Abitur und sogar 56,5 Prozent der Hochschulabsolventen in Frankfurt weiblich. „Dieser anhaltende Trend zeichnet sich bisher hingegen nicht bei den Geschlechterverhältnissen im Beruf ab“, betont Stadtrat Schneider. Besonders deutlich waren die Geschlechterunterschiede bei der Wahrnehmung von Leitungspositionen. Nicht einmal jede vierte Aufsichts- (24,6 Prozent) oder Führungsposition (23,6 Prozent) war mit einer Frau besetzt.

Gewerkschafter Peter-Martin Cox spricht von einer „Diskriminierung per Lohnzettel“. Es könne nicht sein, dass Frauen bei der Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren zögen, so der NGG-Regionalchef. „Dabei sind es immer noch vor allem Frauen, die sich nach einem langen Arbeitstag um Familie und Haushalt kümmern – und das unbezahlt.“

Auch deshalb seien sie oft gezwungen, weniger zu arbeiten. Wie schon bundesweit waren Frauen im Jahr 2017 auch in Frankfurt am Main häufiger als Männer geringfügig oder in Teilzeit beschäftigt. Der Anteil der 27.858 Minijobberinnen an allen ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Frankfurt lag 2017 bei 60,1 Prozent. Schneider sagt: „Insbesondere arbeiten Frauen deutlich häufiger in Teilzeit als Männer.“ 69,9 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten in Frankfurt waren 2017 weiblich. Unter den Vollzeitbeschäftigten hingegen sind Frauen weiterhin stark unterrepräsentiert. Von den insgesamt 421.762 Personen mit einer Vollzeitbeschäftigung in der Stadt war nur etwas mehr als jede Dritte eine Frau. „Gerade im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine halbe Stelle haben – oder noch weniger“, kritisiert Cox.

Die Folgen seien spätestens im Rentenalter „dramatisch“, so die NGG. „Wer über Jahrzehnte wenig verdient und etwa wegen Kindern Unterbrechungen im Erwerbsleben hat, der bekommt kaum Rentenpunkte. Das führt dann zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken muss“, betont Cox. Am Ende zahlten Steuerzahler die Quittung für die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Damit müsse Schluss sein. 2017 erhielten Rentnerinnen in Frankfurt im Durchschnitt 790 Euro und damit 28,5 Prozent weniger Rente als männliche Rentenbezieher (1105 Euro). „Unternehmen, die Frauen und Männer für den gleichen Job unterschiedlich bezahlen, sollten mit Konsequenzen rechnen.“

Die Möglichkeit dazu biete zwar das sogenannte Entgelttransparenzgesetz, das seit gut einem Jahr gilt, sagt Cox. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht zu erfahren, was ein Kollege in vergleichbarer Position verdient. Chefs müssen dann bestehende Unterschiede abschaffen. Doch laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung wird das Gesetz bisher kaum genutzt. Nach Einschätzung von Peter-Martin Cox liegt das auch daran, dass kleine Betriebe vom Gesetz ausgenommen sind – „obwohl die Lohnunterschiede dort besonders groß sind“. Die NGG macht sich für einen gesetzlichen Anspruch auf „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ stark.
 
6. März 2019, 12.29 Uhr
red
 
 
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