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Foto: Symbolbild © Unsplash
Foto: Symbolbild © Unsplash

Kommunalwahl 2021

Wer, wie, was?

Bei der Kommunalwahl am 14. März haben die Wähler:innen so viele Stimmen wie bei keiner anderen Wahl zu vergeben. In Frankfurt werden gleich drei Gremien gewählt. Ein Überblick.
2021 ist das deutsche „Superwahljahr“. Auch in den hessischen Gemeinden wird gewählt; in Frankfurt stehen am 14. März gleich drei Gremien zur Wahl. Denn neben der Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten stehen auch die Mitglieder der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) zur Wahl.

Wer darf wählen?

Wählen darf, wer am 31. Januar 2021 bei der Frankfurter Meldebehörde gemeldet war und damit ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte können von allen Deutschen und EU-Bürger:innen gewählt werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz in Frankfurt haben. Bei der Wahl der KAV gelten für ausländische Einwohner:innen in Frankfurt dieselben Voraussetzungen.

Was wird gewählt?

Die Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist die Gemeindevertretung in Frankfurt und damit das höchste Entscheidungsorgan der Stadt. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl und liegt aktuell bei 93 ehrenamtlichen Stadtverordneten. Die Stadtverordnetenversammlung ist unter anderem für die Wahl des Magistrats (der Oberbürgermeister ausgenommen) zuständig. Außerdem kontrollieren die Stadtverordneten die Führung der Stadtverwaltung, beschließen über den Haushalt oder erlassen Satzungen.

Seit der Kommunalwahl 2016 sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Die Linke, FDP, Bürger für Frankfurt – BFF, Die Fraktion (Die PARTEI, Piraten und Freie Wähler), Die Frankfurter (Europa Liste für Frankfurt, Die Frankfurter und Graue Panther) und ÖkoLinX-ARL in der Stadtverordnetenversammlung vertreten.

Die Ortsbeiräte

Frankfurt ist in 16 Ortsbezirke eingeteilt, die jeweils von einem Ortsbeirat vertreten werden. Die Mitgliederzahl richtet sich auch hier nach der Anzahl der Einwohner:innen im jeweiligen Bezirk. Bis auf die Ortsbeiräte 13 (Nieder-Erlenbach) und 14 (Harheim; beide je neun Mitglieder) haben alle Ortsbeiräte 19 Mitglieder. Die Ortsbeiräte sind die direkten Ansprechpartner:innen für die Bürger:innen vor Ort und das Sprachrohr zur Stadtverordnetenversammlung.

Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV)

Die KAV setzt sich für die Integration unterschiedlicher „sozialer und nationaler Gruppen und Minderheiten“ ein, wie es vonseiten der Stadt heißt. Sie vertrete also die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Frankfurt und derer, die als „Ausländer“ wahrgenommen würden. Die Zahl der Mitglieder in der KAV ist auf höchstens 37 Mitglieder festgelegt.

Wie wird gewählt?

Gewählt werden kann entweder bereits jetzt per Briefwahl oder am 14. März in den Wahllokalen vor Ort. Dabei können die Wähler:innen so viele Stimmen abgeben, wie Sitze in den einzelnen Gremien zu vergeben sind – für die Stadtverordnetenversammlung 93 Stimmen, für die Ortsbeiräte neun oder 19 Stimmen sowie 37 Stimmen für die Mitglieder der KAV. Je nach Wahlberechtigung bekommen die Wähler:innen bis zu drei Stimmzettel ausgehändigt.

Kumulieren und Panaschieren

Die Stimmen für die einzelnen Gremien können unterschiedlich verteilt werden. So können die Wähler:innen ihre Stimmen auf mehrere Kandidat:innen derselben oder verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Dabei kann eine Person mehrere, höchstens aber drei Stimmen bekommen (kumulieren).

Listenkreuze setzen

Wer die Stimmen nicht aufteilen möchte, kann auch einfach ein Kreuz in der Kopfleiste einer Liste machen. Dann werden die Stimmen auf die einzelnen Kandidat:innen dieser Liste aufgeteilt. Wer sich für eine Liste entscheidet, aber einer Kandidatin oder einem Kandidaten in dieser Liste keine Stimme geben möchte, kann diese Person durchstreichen. Genauso können zusätzlich zu dem Kreuz in der Kopfleiste der Liste auch Kreuze bei einzelnen Kandidat:innen auf der Liste gesetzt werden. Auf diese Weise bekommt diese Person mehr Stimmen.

Zu guter Letzt können die Wähler:innen ihre Stimmen auch auf verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilen und zusätzlich ein Kreuz in der Kopfleiste einer Liste setzen. Somit werden die Stimmen, die nicht gezielt an bestimmte Kandidat:innen vergeben wurden, dann auf die Personen auf dieser Liste verteilt.

Ein Stimmzettel wird ungültig, wenn beispielsweise mehrere Listen in der Kopfleiste angekreuzt wurden oder wenn mehr Stimmen abgegeben wurden als Plätze im jeweiligen Gremium vorhanden sind. Um das Wahlverfahren so verständlich wie möglich zu machen, bekommen alle Wahlberechtigten mit ihrer Wahlbenachrichtigung einen Musterstimmzettel zugeschickt. Laut Stadt sollen bis zum 21. Februar alle Wahlberechtigten eine Benachrichtigung bekommen haben.
 
2. Februar 2021, 11.53 Uhr
Laura Oehl
 
 
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