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Keine Chance für den Hassprediger
Kundgebung mit Pierre Vogel verboten
Die für morgen anberaumte Kundgebung zum Thema "Islam - die missverstandene Religion" an der Hauptwache ist vom Ordnungsamt verboten worden. Mit 500 bis 1000 Teilnehmern war gerechnet worden.
Wie der Dezernent für Ordnung und Sicherheit, Stadtrat Volker Stein, mitteilt, ist die für Mittwoch, 20. April, 18 Uhr, unter dem Thema „Islam – die missverstandene Religion“ angekündigte Veranstaltung auf der Hauptwache durch das Ordnungsamt verboten worden. Eine Privatperson hatte die Veranstaltung als Kundgebung mit 500 bis 1.000 Teilnehmern angemeldet.
Im Rahmen eines vom Anmelder gewünschten Kooperationsgespräches mit Polizei und Ordnungsamt hatte dieser die ursprünglich gemachten Angaben stark verändert. Statt der Hauptwache wurde nun der Rossmarkt als Veranstaltungsort angegeben, ein Lautsprecherwagen sollte aufgestellt werden und neben dem Hauptsprecher Pierre Vogel sollten zwei weitere Redner auftreten, darunter ein nicht benannter „Überraschungsgast“.
Diese und weitere kurzfristige Änderungen sowie erforderliche Angaben, die jedoch nicht gegeben wurden, machen es den Sicherheitsbehörden unmöglich, eine fundierte Gefahrenprognose zu erstellen. Aus diesem Grund wurde die heutige Verbotsverfügung erlassen.
Nach Auffassung von Stadtrat Stein bestehen erhebliche Zweifel, dass der Anmelder der Kundgebung auch der tatsächliche Veranstalter ist. „Wenn dieser während eines Kooperationsgespräches mit Ordnungsamt und Polizei telefonieren muss, um geforderte Informationen zu erfragen, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen ‚Strohmann’ handelt“, so der Stadtrat wörtlich.
Im Rahmen eines vom Anmelder gewünschten Kooperationsgespräches mit Polizei und Ordnungsamt hatte dieser die ursprünglich gemachten Angaben stark verändert. Statt der Hauptwache wurde nun der Rossmarkt als Veranstaltungsort angegeben, ein Lautsprecherwagen sollte aufgestellt werden und neben dem Hauptsprecher Pierre Vogel sollten zwei weitere Redner auftreten, darunter ein nicht benannter „Überraschungsgast“.
Diese und weitere kurzfristige Änderungen sowie erforderliche Angaben, die jedoch nicht gegeben wurden, machen es den Sicherheitsbehörden unmöglich, eine fundierte Gefahrenprognose zu erstellen. Aus diesem Grund wurde die heutige Verbotsverfügung erlassen.
Nach Auffassung von Stadtrat Stein bestehen erhebliche Zweifel, dass der Anmelder der Kundgebung auch der tatsächliche Veranstalter ist. „Wenn dieser während eines Kooperationsgespräches mit Ordnungsamt und Polizei telefonieren muss, um geforderte Informationen zu erfragen, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen ‚Strohmann’ handelt“, so der Stadtrat wörtlich.
19. April 2011, 15.07 Uhr
pia/nb
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