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Foto: © Peter Wolf
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Hessischer Landtag

Ein Sitz mit politischen Folgen

Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag zweifelt an der Berechnung der Sitzverteilung nach der Landtagswahl im Herbst 2018 und erhebt nun Einspruch. Demnach stehe der Partei ein zusätzliches Landtagsmandat zu – die aktuellen Mehrheitsverhältnisse sind damit in Gefahr.
Die hessische Landtagswahl am 28. Oktober ist knapp ausgegangen. Die CDU blieb mit 27 Prozent trotz Verlusten stärkste Kraft und stellt 40 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Grüne und SPD haben je 19,8 Prozent bekommen und stellen je 29 Abgeordnete. Die AfD mit 13,1 Prozent hat 19 Sitze, die FDP mit 7,5 Prozent 11 und die Linke kommt mit 6,3 Prozent auf 9 Sitze.

Doch die Abgeordnetenmandate im aktuellen Hessischen Landtag sind nach Überzeugung der oppositionellen AfD-Fraktion falsch berechnet worden. Aus ihrer Sicht müsste das Landesparlament 138 statt der festgestellten 137 Sitze haben und die AfD-Fraktion einen zusätzlichen Sitz bekommen, wie der Abgeordnete Klaus Gagel (AfD) am Dienstag in Wiesbaden sagte. Dieser zusätzliche Abgeordnetensitz hätte weitreichende politische Folgen, da CDU und Grüne in Hessen mit der Mehrheit eines Mandats regieren.

Fehlberechnung ohne Absicht

Der Abgeordnete Klaus Gagel hat nach eigenen Angaben beim Wahlprüfungsgericht des Landtags Einspruch gegen die Wahl eingereicht. Bisher habe es dazu keine Entscheidung gegeben, sagte er. Zu dem laufenden Verfahren gebe es von Seiten des Gerichts keine Auskunft. Nach Einschätzung der AfD wurde der Fehler konkret bei der Berechnung der Überhangmandate der CDU gemacht. In der Folge müsste die AfD 20 statt bislang 19 Mandate bekommen und der Landtag würde um einen Sitz anwachsen.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Lambrou sagte: „Wir gehen nicht von Absicht aus, wir gehen von einem Versehen aus.“ Die AfD habe darauf vertraut, dass der Einspruch vom Wahlprüfungsgericht zügig bearbeitet wird, und mache den Vorwurf daher erst rund ein Jahr nach der Wahl öffentlich. Während in anderen Bundesländern meist der Landtag über die Gültigkeit einer Wahl entscheidet, hat in Hessen das Wahlprüfungsgericht die Befugnis, eine Wahl für ungültig zu erklären.
 
2. Oktober 2019, 12.10 Uhr
red
 
 
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