Partner
Gesetzesentwurf zur Ergänzung von Paragraph 219a
Abtreibung: Ärzte sollen bald legal informieren
Am 6. Februar entscheidet sich, ob der heftig umstrittene Paragraph 219a ergänzt wird. Wird der entsprechende Gesetzesentwurf im Bundestag angenommen, können sich Schwangere in Zukunft einfacher über eine Abtreibung informieren.
Der heftig umstrittene Paragraph 219a soll ergänzt werden. Damit würde es für Schwangere künftig einfacher werden, sich über eine Abtreibung zu informieren – vorausgesetzt, der Gesetzesentwurf kommt durch den Bundestag.
Der Entwurf sieht zwar vor, dass das in Paragraph 219a vorgeschriebene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche bestehen bleibt. Er soll aber um einen neuen Absatz erweitert werden. Dieser würde es Ärzten und Krankenhäusern erlauben, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Auch auf Informationsangebote neutraler Stellen sollen sie hinweisen dürfen.
Vorgesehen ist auch, dass junge Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger von der Krankenkasse bezahlt bekommen, nämlich bis zum 22. Geburtstag. Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre würde die Krankenkassen laut Entwurf jährlich rund 40 Millionen Euro mehr kosten. Die Bundesärztekammer soll zudem eine zentrale Liste von Ärzten und Krankenhäusern führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ergänzend soll die Qualifizierung von Ärzten zu Methoden des Schwangerschaftsabbruches weiterentwickelt werden. Das Bundesgesundheitsministerium will hierzu bis Ende 2019 konkrete Vorschläge vorlegen.
Auf die geplanten Änderungen hat sich die Bundesregierung in monatelangen harten Auseinandersetzungen geeinigt. Der Gesetzesentwurf soll am 6. Februar durch das Bundeskabinett und anschließend durch den Bundestag gehen. Eine Abschaffung des Werbeverbots gefordert hatten SPD, Grüne, Linke und FDP – die Union war dagegen. Der Kompromissvorschlag, den die fünf zuständigen Minister im Dezember aushandelten, stellt längst nicht alle Kritiker zufrieden. Der Gesetzesentwurf, über den am 6. Februar entschieden wird, baut auf diesem Kompromiss auf.
SPD-Bundesvorsitzende Andrea Nahles zeigte sich gestern auf Twitter zuversichtlich: „Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie brauchen. Wir schaffen Rechtssicherheit für Ärztinnen/Ärzte und verbessern die Fortbildungen, um Lücken in der Versorgung zu schließen.“
Auch die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) begrüßt den vorgelegten Kompromiss. Damit würden die zwei wichtigsten Ziele durchgesetzt: "Frauen können künftig Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bekommen und Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, haben Rechtssicherheit", sagt sie. Und fügt an: „Aus ideologischen Gründen, die keinerlei Sachgrundlage haben, beharrt die CDU auf ihrem Werbeverbot. In der Praxis wird dies jedoch nicht die Informationsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte beschneiden.“
Der Entwurf sieht zwar vor, dass das in Paragraph 219a vorgeschriebene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche bestehen bleibt. Er soll aber um einen neuen Absatz erweitert werden. Dieser würde es Ärzten und Krankenhäusern erlauben, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Auch auf Informationsangebote neutraler Stellen sollen sie hinweisen dürfen.
Vorgesehen ist auch, dass junge Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger von der Krankenkasse bezahlt bekommen, nämlich bis zum 22. Geburtstag. Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre würde die Krankenkassen laut Entwurf jährlich rund 40 Millionen Euro mehr kosten. Die Bundesärztekammer soll zudem eine zentrale Liste von Ärzten und Krankenhäusern führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ergänzend soll die Qualifizierung von Ärzten zu Methoden des Schwangerschaftsabbruches weiterentwickelt werden. Das Bundesgesundheitsministerium will hierzu bis Ende 2019 konkrete Vorschläge vorlegen.
Auf die geplanten Änderungen hat sich die Bundesregierung in monatelangen harten Auseinandersetzungen geeinigt. Der Gesetzesentwurf soll am 6. Februar durch das Bundeskabinett und anschließend durch den Bundestag gehen. Eine Abschaffung des Werbeverbots gefordert hatten SPD, Grüne, Linke und FDP – die Union war dagegen. Der Kompromissvorschlag, den die fünf zuständigen Minister im Dezember aushandelten, stellt längst nicht alle Kritiker zufrieden. Der Gesetzesentwurf, über den am 6. Februar entschieden wird, baut auf diesem Kompromiss auf.
SPD-Bundesvorsitzende Andrea Nahles zeigte sich gestern auf Twitter zuversichtlich: „Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie brauchen. Wir schaffen Rechtssicherheit für Ärztinnen/Ärzte und verbessern die Fortbildungen, um Lücken in der Versorgung zu schließen.“
Auch die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) begrüßt den vorgelegten Kompromiss. Damit würden die zwei wichtigsten Ziele durchgesetzt: "Frauen können künftig Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bekommen und Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, haben Rechtssicherheit", sagt sie. Und fügt an: „Aus ideologischen Gründen, die keinerlei Sachgrundlage haben, beharrt die CDU auf ihrem Werbeverbot. In der Praxis wird dies jedoch nicht die Informationsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte beschneiden.“
29. Januar 2019, 09.38 Uhr
hei
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Politik
Verwaltungsgericht kippt Verbot
Pro-Palästina-Demonstration darf doch stattfinden
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat am Freitag entschieden: Das Verbot der Demo sei rechtswidrig. Die Stadt hatte die Demo untersagt, mit der Begründung auf Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
Text: Till Taubmann / Foto: © red
PolitikMeistgelesen
- ADAC fordert andere Maßnahmen4000 Demonstrierende gegen A5-Ausbau
- OB Josef schreibt Brief an Scholz und LindnerCommerzbank: Frankfurter Geldhaus droht Übernahme
- FrankfurtFestpreise für Taxis: „Sind wieder konkurrenzfähiger“
- Tag der Deutschen EinheitHistorische Straßenbahnfahrt mit Grundgesetz-Lesung
- Verkauf von DFB-Wohnflächen in Frankfurt„Ausschließlich Gewinnmaximierung im Blick“
5. Oktober 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen