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Ermittlungen gegen Bild-Reporter Max Schneider

Ließ die Frankfurter Staatsanwaltschaft einen Journalisten überwachen?

Verleumdung und Verletzung von Privatgeheimnissen– das sind die Vorwürfe auf die sich ein Ermittlungsverfahren gegen den Bild-Journalisten Max Schneider stützt. Die Zeitung sieht Hessens Innenminister als Auslöser der Überwachung.
Eigentlich eine rhetorische Frage: Wer würde einem Journalisten, wer würde einem Medium noch heikle Geschichten erzählen, wenn zu vermuten wäre, dass der Staat dabei mithört?

Eben deshalb hat unter anderem das Bundesverfassungsgericht die Grenzen mehr als eng gesteckt, wenn es um die Überwachung von Journalisten oder Redaktionen geht. Genau das ist nun aber in Frankfurt passiert. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass gegen den stellvertretenden Redaktionsleiter der Bild ermittelt wird – wegen Verleumdung und Verletzung von Privatgeheimnissen.

Die Zeitung selbst hatte den Fall heute publik gemacht. Sie mutmaßt, dass Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hinter dem Verfahren steht – weil Max Schneider einige für den Minister unangenehme Berichte veröffentlicht habe, auch aus Polizei-Interna zitiert habe.

Laut Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren im Februar durch eine Strafanzeige von jemandem ausgelöst, der schon in anderer Sache beschuldigt sei. Weitere Auskünfte könne man zu diesem laufenden Verfahren nicht geben.

Indes hat sich die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, dazu geäußert: „Ich halte es für äußerst schwierig, wenn tatsächlich gegen einen Journalisten ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an dem Verrat von Privatgeheimnissen eingeleitet wurde. Ein solches Verfahren kann nur als Einschüchterungsversuch verstanden werden." Der hessische Innenminister müsse aufklären, was hinter diesem Vorwurf stecke und welche Gründe bestünden, die Ermittlungen aufzunehmen. "Es kann nicht sein, dass Ermittlungen gegen Journalisten laufen, um eine Quelle innerhalb der Polizei ausfindig zu machen, die brisante Informationen an die Presse weitergibt. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft, das umfassend geschützt werden muss. Die schwarz-grüne Landesregierung muss sich im Klaren sein, dass sie solche Veröffentlichungen nicht dadurch verhindern kann, indem sie versucht, Journalisten durch strafrechtliche Ermittlungen unter Druck zu setzen.“

Empört zeigt sich auch Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: „Interne Ermittlungen bei der Polizei wegen Weitergabe vertraulicher Daten sind selbstverständlich zulässig. Was jedoch gar nicht geht, ist eine mögliche Bespitzelung von Journalisten. Wir werden Innenminister Peter Beuth (CDU) dazu in der nächsten Innenausschuss-Sitzung befragen und erwarten eine klare Distanzierung von Ihm.“

Die Stellungnahme des Hessischen Innenministeriums fällt recht kurz aus: „Der Vorwurf, die Hessische Polizei ermittele gegen einen Journalisten der Bild-Zeitung auf Initiative des Hessischen Innenministers, ist völlig absurd. In dem konkreten Fall führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Verfahren wegen des Verdachts des Verrats von Privatgeheimnissen und Verleumdung. ‎Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens beruht auf einer im Februar 2016 erstatteten Strafanzeige eines in anderer Sache Beschuldigten.“
 
14. April 2016, 11.18 Uhr
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