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Foto: Land Hessen
Foto: Land Hessen

Bilanz des Amtsgerichts

Fußfesseln gegen Stalking

Die Zahl der gemeldeten Fällen häuslicher Gewalt ist gestiegen, die Dunkelziffer gesunken. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sieht darin einen positiven Trend. Im Bereich Stalking gebe es jedoch großen Handlungsbedarf.
Mehr Verfahren aufgrund häuslicher Gewalt als in den Vorjahren musste das Amtsgericht 2014 bearbeiten. 2025 Fälle sind es im vergangenen Jahr gewesen, 2013 verbuchte das Amtsgericht 1908. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hält das dennoch für eine positive Bilanz. „Es ist ein Klimawandel eingetreten. Häusliche Gewalt wird ernst genommen und die Gesellschaft lässt sie nicht mehr passieren“, sagt sie. Kühne-Hörmann sei davon überzeugt, dass die Zahl von Übergriffen innerhalb von Familien und zwischen Partnern nicht zugenommen hat. Nur die Dunkelziffer sei gesunken. Inzwischen würden oft Nachbarn und Verwandte die Polizei rufen. „Das sah vor einigen Jahren noch anders aus. Darüber freuen wir uns“, so die Justizministerin bei einem Besuch des Amtsgerichts.

Um noch mehr Fälle aufzuklären und auch eine dauerhafte Lösung zu finden, setzt die Amtsleiterin des Amtsgerichts, Ursula Gebert-Saltani, auf Wegweisungsverfügungen. Das heißt, der Täter muss die Wohnung verlassen, so kann das Opfer geschützt werden. „Wir sagen: Wer schlägt, der geht“, so Gebert-Saltani. Oft gehe diese Maßnahme Hand in Hand mit Anti-Aggressions-Trainings. Das soll dazu führen, dass die Opfer – oft Frauen – sich auch trauen, eine Aussage zu machen. Und diese Aussage nicht zurückziehen. „Hier sind wir schon einen erheblichen Schritt weiter als noch vor einigen Jahren“, so die Amtsleiterin.

Bei der Justizministerkonferenz, die im Juni stattfindet, will Kühne-Hörmann eine weitere Maßnahme für den Opferschutz ins Gespräch bringen – elektronische Fußfesseln. Das Opfer bekäme dann einen Sensor, der anzeigt, wenn der Täter ihr zu nahe kommt. „Das würde mehr Sicherheit für die Betroffenen bedeuten, darüber muss man nachdenken.“ Besonders in Fällen von Stalking könne die Methode sinnvoll sein. Denn in diesem Bereich gebe es großen Handlungsbedarf, betont Kühne-Hörmann.

„Der Stalking-Paragraf muss dringend überarbeitet werden.“ Denn er sei völlig falsch formuliert. Bisher hat das Stalking-Opfer nur Aussicht darauf, dass der Täter verurteilt wird, wenn es ihr Leben ändert. Sprich, das Opfer muss nachweisen, dass es Telefonnummern, oft sogar Wohnung und Job gewechselt hat. „Es reicht nicht, wenn klar ist, dass er jeden Tag vor ihrer Tür steht. Sie muss eine Lebensbeeinträchtigung belegen“, so Kühne-Hörmann. Das soll sich nun endlich ändern. „Inhaltlich gibt es da auch keinen Streit.“ Momentan würde nur IN zehn Prozent aller Fälle von Stalking eine Anzeige erhoben werden – das sei weit unter dem Durchschnitt anderer Delikte.
 
11. Mai 2015, 18.00 Uhr
Christina Weber
 
 
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