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Auch hessische Landtagsabgeordnete betroffen
Verfassungsschutz beobachtet AfD-„Flügel“
Die AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft und unter nachrichtendienstliche Beobachtung gestellt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am gestrigen Donnerstag die AfD-Teilorganisation „Der Flügel“, der auch Björn Höcke angehört, offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die Beobachtung des „Flügel“ habe ergeben, dass sich die im Jahr 2019 festgestellten Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet haben. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz mitteilte, werde der „Flügel“ mit seinen etwa 7000 Mitgliedern nun bundesweit unter Beobachtung gestellt. Darunter fallen auch Vertreterinnen und Vertreter aus Hessen.
Dazu zählt beispielsweise der Bad Nauheimer Landtagsabgeordnete Andreas Lichert, dem unter anderem eine Kooperation mit der „Identitären Bewegung“ nachgesagt wurde. Lichert bestritt zwar eine Zusammenarbeit, ließ aber auch verkünden, dass er weder die Mittel noch die Ziele der „Identitären Bewegung“ als extremistisch bewerte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die „Identitäre Bewegung“ nach jahrelanger Prüfung als rechtsextremistische Bewegung ein, da ihre Positionen „nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“ seien. Dem Hessischen Rundfunk gegenüber sprach Lichert von einer „Diffamierungskampagne“ gegen die AfD.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, sprach von einem „wichtigen Signal“ des Verfassungsschutzes. Der „Flügel“ stehe keineswegs in der Mitte der Gesellschaft, sondern am rechten Rand.
Mit der Entscheidung des Verfassungsschutzes ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie etwa Observation erlaubt. Grund für die Entscheidung sind nach Angaben des BfV: die organisatorische Ausdifferenzierung des „Flügel“ generell, die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des „Flügel“, Björn Höcke und Andreas Kalbitz, fortlaufend neue Verstöße von Funktionären und Anhänger*innen des „Flügel“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und deren Wesensmerkmale der Menschenwürde sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im Erhebungszeitraum, die verstärkte Vernetzung des „Flügel“ im rechtsextremistischen beziehungsweise neurechten Spektrum, die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am „Flügel“ mit dem Kampfbegriff „Feindzeuge“ und der Vorwurf der Parteispaltung und die Reproduktion und Weiterverbreitung von zentralen Beweismitteln für die Verfassungsfeindlichkeit aus dem Vorgutachten vom Januar 2019
Dazu zählt beispielsweise der Bad Nauheimer Landtagsabgeordnete Andreas Lichert, dem unter anderem eine Kooperation mit der „Identitären Bewegung“ nachgesagt wurde. Lichert bestritt zwar eine Zusammenarbeit, ließ aber auch verkünden, dass er weder die Mittel noch die Ziele der „Identitären Bewegung“ als extremistisch bewerte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die „Identitäre Bewegung“ nach jahrelanger Prüfung als rechtsextremistische Bewegung ein, da ihre Positionen „nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“ seien. Dem Hessischen Rundfunk gegenüber sprach Lichert von einer „Diffamierungskampagne“ gegen die AfD.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, sprach von einem „wichtigen Signal“ des Verfassungsschutzes. Der „Flügel“ stehe keineswegs in der Mitte der Gesellschaft, sondern am rechten Rand.
Mit der Entscheidung des Verfassungsschutzes ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie etwa Observation erlaubt. Grund für die Entscheidung sind nach Angaben des BfV: die organisatorische Ausdifferenzierung des „Flügel“ generell, die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des „Flügel“, Björn Höcke und Andreas Kalbitz, fortlaufend neue Verstöße von Funktionären und Anhänger*innen des „Flügel“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und deren Wesensmerkmale der Menschenwürde sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im Erhebungszeitraum, die verstärkte Vernetzung des „Flügel“ im rechtsextremistischen beziehungsweise neurechten Spektrum, die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am „Flügel“ mit dem Kampfbegriff „Feindzeuge“ und der Vorwurf der Parteispaltung und die Reproduktion und Weiterverbreitung von zentralen Beweismitteln für die Verfassungsfeindlichkeit aus dem Vorgutachten vom Januar 2019
13. März 2020, 12.46 Uhr
ez
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