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Attacke in Dietzenbach
Beuth fordert härtere Strafen bei Angriffen auf Einsatzkräfte
Nach der Attacke auf Einsatzkräfte in Dietzenbach fordert Hessens Innenminister Peter Beuth härtere Strafen. Für Angriffe auf Einsatzkräfte aus dem Hinterhalt soll eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr erfolgen.
Rund drei Wochen nach den Angriffen auf Polizeikräfte in Dietzenbach äußert sich Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) erneut zu dem Vorfall. Wer Einsatzkräften auflauere, so Beuth, solle mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bekommen. Er kündigte an, das Thema bei der Innenministerkonferenz in Erfurt diese Woche anzusprechen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
Bei dem Treffen der Innenminister wolle Beuth zudem seine Forderung nach einer generellen Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bei tätlichen Angriffen gegen Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte erneuern. Die Forderung nach einer Mindeststrafe bezieht sich jedoch auf alle Angriffe, nicht auf Angriffe aus dem Hinterhalt, wie es mutmaßlich in Dietzenbach der Fall war. Diese sollten härter bestraft werden.
2017 hat die Regierung eine Gesetzesreform verabschiedet, um Einsatzkräfte besser zu schützen. Mit der aktuellen Mindeststrafe von drei Monaten werde jedoch häufig nur eine Geldstrafe verhängt, erklärte Beuth. Erst ab einer Mindeststrafe von sechs Monaten sei unmissverständlich klar, dass eine Freiheitsstrafe bei Angriffen auf Einsatzkräfte droht, so Beuth.
Bereits am Tag der Attacke verurteilte Innenminister Beuth die Angriffe schwer: „Ganz offensichtlich haben letzte Nacht rund 50 Gewalttäter unsere Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt.“ Es grenze an ein Wunder, dass kein Helfer verletzt wurde, sagte Beuth und forderte deutliche Konsequenzen: „Solche Taten sind keine Bagatelldelikte – wir brauchen nun endlich eine klare Antwort des Rechtsstaats: Wer Einsatzkräfte angreift, gehört in den Knast und darf nicht mit einer Geldstrafe davonkommen.“
Bei dem Treffen der Innenminister wolle Beuth zudem seine Forderung nach einer generellen Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bei tätlichen Angriffen gegen Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte erneuern. Die Forderung nach einer Mindeststrafe bezieht sich jedoch auf alle Angriffe, nicht auf Angriffe aus dem Hinterhalt, wie es mutmaßlich in Dietzenbach der Fall war. Diese sollten härter bestraft werden.
2017 hat die Regierung eine Gesetzesreform verabschiedet, um Einsatzkräfte besser zu schützen. Mit der aktuellen Mindeststrafe von drei Monaten werde jedoch häufig nur eine Geldstrafe verhängt, erklärte Beuth. Erst ab einer Mindeststrafe von sechs Monaten sei unmissverständlich klar, dass eine Freiheitsstrafe bei Angriffen auf Einsatzkräfte droht, so Beuth.
Bereits am Tag der Attacke verurteilte Innenminister Beuth die Angriffe schwer: „Ganz offensichtlich haben letzte Nacht rund 50 Gewalttäter unsere Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt.“ Es grenze an ein Wunder, dass kein Helfer verletzt wurde, sagte Beuth und forderte deutliche Konsequenzen: „Solche Taten sind keine Bagatelldelikte – wir brauchen nun endlich eine klare Antwort des Rechtsstaats: Wer Einsatzkräfte angreift, gehört in den Knast und darf nicht mit einer Geldstrafe davonkommen.“
17. Juni 2020, 13.15 Uhr
red
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