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Einigung nach Goodwill-Vereinbarung
Max Beckmanns Gemälde „Eisgang“ bleibt im Städel
Das Gemälde „Eisgang“ von Max Beckmann stellte sich als NS-Raubkunst heraus. Es war unklar, ob das Werk um Städel bleiben durfte. Nun kamen der Vorstand des Städelschen Museums-Vereins mit den Erben des Werkes zu einer Einigung.
Es zeigt das Mainpanorama Frankfurts mit Blick auf den Eisernen Steg, der von Eisschollen umgeben ist: Das Gemälde „Eisgang“ von Max Beckmann. 1994 vom Städelschen Museums-Verein erworben, erhielt das Museum von dritter Seite im Zuge seiner Provenienzforschung Hinweise auf die belastete Herkunft des Werkes.
Es stellte sich dann heraus, dass der erste Besitzer des Gemäldes Fritz Neuberger war, ein jüdischer Textilfabrikant aus Frankfurt, der es direkt vom Künstler selbst erworben hatte. Der Eigentümer und seine Frau wurden von den Nationalsozialisten verfolgt, deportiert und in Ostpolen ermordet; es sei bis über weite Strecken nicht ermittelbar, was mit dem Bild im Einzelnen passiert ist, das Städel nimmt jedoch an, dass es dem Ehepaar verfolgungsbedingt abhandenkam.
Nach langjährigen Forschungsarbeiten des Museums und Gesprächen zwischen dem Vorstand des Städelschen Museums-Vereins sowie den Erben des Werkes, einigten sich beide Parteien auf eine einvernehmliche „Goodwill-Vereinbarung“ im Sinne der Washingtoner Prinzipien zur NS-Raubkunst. Sie stelle eine faire und gerechte Lösung des Falles dar und ermöglicht folglich den dauerhaften Verbleib des Gemäldes in Frankfurt. Des Weiteren wird am Bild eine Tafel angebracht werden, die an das Schicksal des Voreigentümers und seiner Frau erinnert.
„Mit der nun gefundenen Einigung wollen wir als Städel Museum und Städelscher Museums-Verein abermals ein deutliches Zeichen setzen, dass auch wir als nichtöffentliche Institutionen die Prinzipien der Washingtoner Erklärung anerkennen und uns der Verantwortung gegenüber historischem Unrecht stellen“, sagt Städel Direktor Philipp Demandt.
Es stellte sich dann heraus, dass der erste Besitzer des Gemäldes Fritz Neuberger war, ein jüdischer Textilfabrikant aus Frankfurt, der es direkt vom Künstler selbst erworben hatte. Der Eigentümer und seine Frau wurden von den Nationalsozialisten verfolgt, deportiert und in Ostpolen ermordet; es sei bis über weite Strecken nicht ermittelbar, was mit dem Bild im Einzelnen passiert ist, das Städel nimmt jedoch an, dass es dem Ehepaar verfolgungsbedingt abhandenkam.
Nach langjährigen Forschungsarbeiten des Museums und Gesprächen zwischen dem Vorstand des Städelschen Museums-Vereins sowie den Erben des Werkes, einigten sich beide Parteien auf eine einvernehmliche „Goodwill-Vereinbarung“ im Sinne der Washingtoner Prinzipien zur NS-Raubkunst. Sie stelle eine faire und gerechte Lösung des Falles dar und ermöglicht folglich den dauerhaften Verbleib des Gemäldes in Frankfurt. Des Weiteren wird am Bild eine Tafel angebracht werden, die an das Schicksal des Voreigentümers und seiner Frau erinnert.
„Mit der nun gefundenen Einigung wollen wir als Städel Museum und Städelscher Museums-Verein abermals ein deutliches Zeichen setzen, dass auch wir als nichtöffentliche Institutionen die Prinzipien der Washingtoner Erklärung anerkennen und uns der Verantwortung gegenüber historischem Unrecht stellen“, sagt Städel Direktor Philipp Demandt.
5. März 2018, 11.57 Uhr
ms
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