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Foto: AdobeStock/MB.Photostock
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Zweite Lockerungsstufe

Corona-Regeln: Weitere Lockerungen treten in Kraft

Mit dem 4. März tritt die zweite Stufe des Corona-Lockerungsplans in Kraft. Künftig gilt in vielen Bereich erneut 3G und so dürfen Ungeimpfte wieder mit negativem Testnachweis in Restaurants, Kinos oder Fitnessstudios. Auch Clubs können unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen.
Bereits Mitte Februar hatten sich Bund und Länder auf weitreichende Lockerungsmaßnahmen geeinigt, die in Etappen eingeführt werden sollten. Mit dem 4. März tritt nun die zweite Stufe in Kraft. Damit einher gehen eine Vielzahl an Änderungen, die vor allem auch Ungeimpfte betreffen. Diese dürfen ab sofort wieder mit einem tagesaktuellen negativen Test in Restaurants, Fitnessstudios oder ins Kino. Auch in Hotels sowie in den Innenbereichen von Zoos oder Schwimmbädern gilt künftig wieder 3G statt 2G.

Die Lockerungen betreffen auch Clubs und Diskotheken. Diese dürfen wieder unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen. Zuletzt durften Betreiber lediglich mit Abstandsregelung und nur mit Bar-Betrieb öffnen, nun darf auch wieder getanzt werden.

Mit Stufe 2 geht auch ein deutliches Plus an Teilnehmenden bei Veranstaltungen einher: Im Freien darf die Auslastung ab dem 500. Platz bei maximal 75 Prozent jedoch bei maximal 25 000 Personen liegen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soll die Obergrenze bei 6000 Teilnehmenden liegen. Ab dem 500. Platz darf die Auslastung maximal 60 Prozent sein. Sowohl im Innen- als auch im Außenbereich gilt: Nehmen mehr als 500 Personen teil, ist ein 2G-Plus-Nachweis erforderlich, ansonsten gilt die 3G-Regel ab zehn Personen.

Schulen: Maskenpflicht wird gelockert

Ab kommenden Montag, 7. März, entfällt in Hessens Schulen die Maskenpflicht am Platz. Damit reagiere man auf die niedrigen Infektionszahlen in den Einrichtungen, wie Hessens Kultusminister Alexander Lorz (SPD) am Freitag mitteilte. „Die Omikron-Welle ist gebrochen. Die Infektions- und Quarantänezahlen in unseren Schulen sinken deutlich. Deshalb geben wir den Kindern und Jugendlichen ein Stück Freiheit zurück.“ Die Quote positiver Antigen-Selbsttests sei zuletzt von rund 60 Prozent auf 0,28 Prozent gesunken, ebenso die Zahl der in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler. Weiterhin bestehen bleiben soll jedoch die Testpflicht: Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler sollen sich bis auf Weiteres dreimal pro Woche testen lassen. Geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche dürfen sich freiwillig testen.

Wie geht es weiter ab dem 20. März?

Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 20. März, denn dann läuft auch das Bundesinfektionsschutzgesetz aus. Weiterhin unklar bleibt, wie es danach weitergehen soll. Werden die Verordnungen nicht verlängert, fallen theoretisch ab diesem Tag sämtliche Corona-Einschränkungen weg. Auch in Hessen gebe es dann keine rechtliche Grundlage mehr, um etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln durchzusetzen.
 
4. März 2022, 11.30 Uhr
sie
 
 
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