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Ukraine-Hilfe
Stadt schafft Spendenkonto für Geflüchtete
Die Menschen in der Stadt können ihre Spenden für kriegsgeflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer künftig auf ein von der Stadt eingerichtetes Konto schicken. Das gesamte Geld, das dadurch eingeht, soll ausschließlich den Betroffenen zugute kommen.
Das Sozialdezernat der Stadt hat vergangenen Freitag, den 25. März, ein Spendenkonto für Geflüchtete eingerichtet, auf das Frankfurterinnen und Frankfurter künftig spenden können. Das gesamte Geld, dass dabei auf das Konto eingeht, komme ausschließlich den Menschen zugute, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Frankfurt geflüchtet sind, sagt Sozialdezernentin Elke Voitl (Bündnis 90/Die Grünen). „Wir stellen sicher, dass das Geld genau dort ankommt, wo es am meisten gebraucht wird: Bei den Kindern, den Senior:innen und den Familien, die sich vor diesem zermürbenden Krieg in unsere Stadt retten konnten“, so Voitl weiter.
Mit dem Geld wolle man beispielsweise spezielle Projekte für Kinder und Jugendliche realisieren oder besonders hilfsbedürftige Geflüchtete unterstützen, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Seit dem 24. Februar benötigen die Finanzämter keine gesonderten Zuwendungsbestätigungen mehr von Empfängern, wodurch das Spendeverfahren einfacher sei. Ein Beleg für eine Bargeldeinzahlung, eine Lastschrift oder der eigene PC-Ausdruck vom Online-Banking reichen aus, um eine Spende nachzuweisen. Diese Regelung gelte vorerst bis zum 31. Dezember. „Damit können wir schnell, unbürokratisch und pragmatisch dort helfen, wo staatliche Unterstützung an ihre Grenzen kommt“, so Elke Voitl.
Die Stadt werde in regelmäßigen Abständen berichten, wofür die Spenden verwendet wurden. Als Zahlungsempfänger ist „Stadt Frankfurt – Kriegsgeflüchtete Ukraine“ anzugeben. Die IBAN lautet „DE77500502010200770519“, die BIC ist „HELADEF1822“. Als Verwendungszweck soll „Ukraine“ angegeben werden. Das Spendenkonto soll das Angebot der städtischen Website frankfurt-hilft.de ergänzen.
Mit dem Geld wolle man beispielsweise spezielle Projekte für Kinder und Jugendliche realisieren oder besonders hilfsbedürftige Geflüchtete unterstützen, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Seit dem 24. Februar benötigen die Finanzämter keine gesonderten Zuwendungsbestätigungen mehr von Empfängern, wodurch das Spendeverfahren einfacher sei. Ein Beleg für eine Bargeldeinzahlung, eine Lastschrift oder der eigene PC-Ausdruck vom Online-Banking reichen aus, um eine Spende nachzuweisen. Diese Regelung gelte vorerst bis zum 31. Dezember. „Damit können wir schnell, unbürokratisch und pragmatisch dort helfen, wo staatliche Unterstützung an ihre Grenzen kommt“, so Elke Voitl.
Die Stadt werde in regelmäßigen Abständen berichten, wofür die Spenden verwendet wurden. Als Zahlungsempfänger ist „Stadt Frankfurt – Kriegsgeflüchtete Ukraine“ anzugeben. Die IBAN lautet „DE77500502010200770519“, die BIC ist „HELADEF1822“. Als Verwendungszweck soll „Ukraine“ angegeben werden. Das Spendenkonto soll das Angebot der städtischen Website frankfurt-hilft.de ergänzen.
28. März 2022, 12.05 Uhr
sfk
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