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Terrorverdacht
Urteil gegen Franco A. Anfang Juli erwartet
Nach etwa 14 Monaten steht nun der Termin für das Urteil im Prozess gegen den terrorverdächtigen Bundeswehroffizier Franco A. fest. Mit den Plädoyers soll bereits am Montag begonnen werden.
Am 5. Juli soll das Urteil gegen den terrorverdächtigen Bundeswehroffizier Franco A. fallen. Bereits ab dem kommenden Montag, 20. Juni, soll die Generalbundesanwaltschaft mit dem Plädoyer beginnen, das Plädoyer der Verteidigung sowie Franco A.s Möglichkeit, sich ein letztes Mal vor Urteilsverkündung in dem Prozess zu äußern, ist für Freitag, den 24. Juni, terminiert.
Der Prozess gegen Franco A. wird bereits seit dem 20. Mai 2021 vor dem Frankfurter Oberlandesgericht verhandelt. Laut Anklage soll sich A. als syrischer Flüchtling ausgegeben und einen terroristischen Anschlag vorbereitet haben. Ihm werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen.
Dass er sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hat, gab Franco A. bereits zu, bestreitet aber, einen Terroranschlag geplant zu haben. Er habe durch seine falsche Identität lediglich Missstände aufdecken wollen, beteuerte A. bereits in einem Interview wenige Tage vor Prozessbeginn. Auch den illegalen Besitz von Waffen und Munition hat A. mittlerweile eingeräumt.
Nach seiner Verhaftung 2017 auf einer Wiener Flughafentoilette, in der Franco A. eine zuvor versteckte Waffe holen wollte, saß er in Untersuchungshaft und wurde nach sieben Monaten freigelassen. Im Februar 2022 wurde A. erneut festgenommen, da das Gericht Fluchtgefahr bei dem Angeklagten vermutete. Zuvor waren bei einer Personenkontrolle in einer Offenbacher S-Bahnstation bei A. Gegenstände entdeckt worden, die als Beweismittel in Betracht kamen. Einen Tag später hatte das OLG Haftbefehl gegen A. erlassen und eine Hausdurchsuchung angeordnet.
Der Prozess gegen Franco A. wird bereits seit dem 20. Mai 2021 vor dem Frankfurter Oberlandesgericht verhandelt. Laut Anklage soll sich A. als syrischer Flüchtling ausgegeben und einen terroristischen Anschlag vorbereitet haben. Ihm werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen.
Dass er sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hat, gab Franco A. bereits zu, bestreitet aber, einen Terroranschlag geplant zu haben. Er habe durch seine falsche Identität lediglich Missstände aufdecken wollen, beteuerte A. bereits in einem Interview wenige Tage vor Prozessbeginn. Auch den illegalen Besitz von Waffen und Munition hat A. mittlerweile eingeräumt.
Nach seiner Verhaftung 2017 auf einer Wiener Flughafentoilette, in der Franco A. eine zuvor versteckte Waffe holen wollte, saß er in Untersuchungshaft und wurde nach sieben Monaten freigelassen. Im Februar 2022 wurde A. erneut festgenommen, da das Gericht Fluchtgefahr bei dem Angeklagten vermutete. Zuvor waren bei einer Personenkontrolle in einer Offenbacher S-Bahnstation bei A. Gegenstände entdeckt worden, die als Beweismittel in Betracht kamen. Einen Tag später hatte das OLG Haftbefehl gegen A. erlassen und eine Hausdurchsuchung angeordnet.
14. Juni 2022, 12.26 Uhr
ez
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