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Mordprozess
Ostend-Raser sagt vor Gericht aus
Im November 2020 wurden zwei Menschen im Frankfurter Ostend von einem Autofahrer tödlich verletzt. Nun begann die Hauptverhandlung am Landgericht gegen den 40-Jährigen. Er muss sich unter anderem wegen des Verdachts des zweifachen Mordes vor Gericht verantworten.
Vor dem Frankfurter Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 40-jährigen Frankfurter begonnen, der am 21. November 2020 im Ostend wegen überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und dabei zwei Männer tödlich sowie eine Frau schwer verletzt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, durch seine riskante Fahrweise „unter der Deaktivierung eingebauter Sicherheitssysteme zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, andere Verkehrsteilnehmer – auch tödlich – zu verletzen.“ Die Sicherheitssysteme habe er für einen sogenannten Drift ausgeschaltet, so die Staatsanwaltschaft.
Teilweise unter Tränen verlas er am Dienstag eine schriftliche Erklärung, in der er die Geschehnisse aus seiner Sicht schilderte. „Das Geschehene tut mir unendlich leid und ich allein bin dafür verantwortlich“, so der 40-Jährige. Er gab zu, nicht angemessen gefahren zu sein, bestritt jedoch mehrfach, das DSC-System für einen sogenannten Drift ausgeschaltet zu haben und so den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen zu haben. Ihm sei es beim Ausschalten lediglich um den „geräuschvolleren Motorsound“ gegangen.
Durch die Deaktivierung der Sicherheitssysteme war das Heck des Fahrzeugs auf der Oskar-von-Miller-Straße ausgebrochen, wodurch der 40-Jährige in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte. Das Fahrzeug erfasste daraufhin einen 27-jährigen Lieferando-Fahrer sowie einen 61 Jahre alten Mann und dessen 31-jährige Tochter. Der Radfahrer und der 61-jährige Mann kamen dabei ums Leben. Die 31-Jährige erlitt laut Staatsanwaltschaft eine Beckenfraktur sowie mehrere potenziell lebensbedrohliche Verletzungen. Noch immer leide sie unter „massiven körperlichen sowie psychischen Beeinträchtigungen“.
Im September 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den damals 39-Jährigen. Sie wirft ihm zweifachen Mord, gefährliche Körperverletzung sowie die Teilnahme an einem illegalen Autorennen vor. Er sitzt seit März 2021 in Untersuchungshaft. Der Angeklagte wurde bereits im Jahr 2016 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt – wegen Veruntreuung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung. Zudem musste er sich in der Vergangenheit mehrmals einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) unterziehen, um seine Fahrtauglichkeit unter Beweis zu stellen.
Teilweise unter Tränen verlas er am Dienstag eine schriftliche Erklärung, in der er die Geschehnisse aus seiner Sicht schilderte. „Das Geschehene tut mir unendlich leid und ich allein bin dafür verantwortlich“, so der 40-Jährige. Er gab zu, nicht angemessen gefahren zu sein, bestritt jedoch mehrfach, das DSC-System für einen sogenannten Drift ausgeschaltet zu haben und so den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen zu haben. Ihm sei es beim Ausschalten lediglich um den „geräuschvolleren Motorsound“ gegangen.
Durch die Deaktivierung der Sicherheitssysteme war das Heck des Fahrzeugs auf der Oskar-von-Miller-Straße ausgebrochen, wodurch der 40-Jährige in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte. Das Fahrzeug erfasste daraufhin einen 27-jährigen Lieferando-Fahrer sowie einen 61 Jahre alten Mann und dessen 31-jährige Tochter. Der Radfahrer und der 61-jährige Mann kamen dabei ums Leben. Die 31-Jährige erlitt laut Staatsanwaltschaft eine Beckenfraktur sowie mehrere potenziell lebensbedrohliche Verletzungen. Noch immer leide sie unter „massiven körperlichen sowie psychischen Beeinträchtigungen“.
Im September 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den damals 39-Jährigen. Sie wirft ihm zweifachen Mord, gefährliche Körperverletzung sowie die Teilnahme an einem illegalen Autorennen vor. Er sitzt seit März 2021 in Untersuchungshaft. Der Angeklagte wurde bereits im Jahr 2016 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt – wegen Veruntreuung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung. Zudem musste er sich in der Vergangenheit mehrmals einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) unterziehen, um seine Fahrtauglichkeit unter Beweis zu stellen.
5. April 2022, 15.10 Uhr
Elena Zompi
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