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Lübcke-Prozess
BGH verhandelt im Sommer über Mord an Walter Lübcke
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt ab Ende Juli zum Mord an Walter Lübcke. Gegen das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts hatten alle Verfahrensbeteiligte Revision eingelegt. Eine Entscheidung soll Ende August fallen.
Ab dem 28. Juli wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) befassen. Eine Entscheidung will der 3. Strafsenat des BGH voraussichtlich am 25. August fällen.
Im Januar 2021 hat das Frankfurter Oberlandesgericht Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Falle des 2016 niedergestochenen irakischen Asylbewerbers Ahmed I. wurde er freigesprochen. Den Mitangeklagten, Markus H., hatte das Gericht vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke freigesprochen. Er wurde jedoch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Gegen das Urteil legten alle Verfahrensbeteiligte Revision ein. Wie der BGH am Dienstag mitteilte, beanstanden die Angeklagten ihre Verurteilung, der Generalbundesanwalt die Teilfreisprüche beider Angeklagten und dass die Sicherungsverwahrung von Stephan Ernst vorbehalten und nicht direkt angeordnet wurde. Die Familie Lübcke, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, legte ebenfalls Widerspruch gegen den Teilfreispruch des Mitangeklagten ein. Ahmed I. wendet sich mit seiner Revision gegen den Teilfreispruch von Stephan Ernst.
Im Januar 2021 hat das Frankfurter Oberlandesgericht Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Falle des 2016 niedergestochenen irakischen Asylbewerbers Ahmed I. wurde er freigesprochen. Den Mitangeklagten, Markus H., hatte das Gericht vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke freigesprochen. Er wurde jedoch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Gegen das Urteil legten alle Verfahrensbeteiligte Revision ein. Wie der BGH am Dienstag mitteilte, beanstanden die Angeklagten ihre Verurteilung, der Generalbundesanwalt die Teilfreisprüche beider Angeklagten und dass die Sicherungsverwahrung von Stephan Ernst vorbehalten und nicht direkt angeordnet wurde. Die Familie Lübcke, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, legte ebenfalls Widerspruch gegen den Teilfreispruch des Mitangeklagten ein. Ahmed I. wendet sich mit seiner Revision gegen den Teilfreispruch von Stephan Ernst.
20. April 2022, 11.44 Uhr
ez
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