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Foto: Symbolbild © Adobe Stock/Christian Schwier
Foto: Symbolbild © Adobe Stock/Christian Schwier

Hessische Landesverordnung

Hessen erleichtert 2G-plus-Voraussetzungen

Seit Montag gilt die neue Corona-Schutzverordnung in Hessen. Mit dieser geht auch ein erleichterter 2G-plus-Zugang einher – etwa für Menschen die den Status „Genesen – Geimpft“ haben. Kritik kommt derweil vom Frankfurter Kulturdezernat, das Planungssicherheit fordert.
Die Hessische Landesregierung hat erneut die Corona-Schutzverordnung geändert. Seit Montag gelten daher neue Regeln für Veranstaltungen und im Einzelhandel, die Hotspot-Regelung ist nicht mehr gültig. Neu sind auch die Voraussetzungen, wenn es um den 2G-plus-Status geht, der nach wie vor bei Veranstaltungen oder Restaurantbesuchen gilt. Wer zweimal geimpft und genesen ist, erfüllt ab dem Tag der Entlassung aus der Isolation die 2G-plus-Bedingungen. Bislang war dies nur bis maximal 90 Tage nach der Erkrankung möglich. Ähnliches gilt für Personen, die einmal geimpft, danach genesen und danach wieder geimpft sind oder jene, die genesen und danach einmal geimpft sind. Auch hier hatte Hessen bislang eine Begrenzung auf 90 Tage vorgeschrieben. Eine genaue Übersicht gibt es hier.

Kritik an Zuschauergrenze

Mit der neuen Landesverordnung ist auch eine neue Zuschauergrenze für Kultureinrichtungen in Kraft getreten. So dürfen in Innenräumen die ersten 250 Plätze voll besetzt werden, von da an darf die Auslastung höchstens 30 Prozent betragen. Vorher lag die Obergrenze bei maximal 250 Zuschauerinnen und Zuschauern. Kritik an der neuen Regelung kommt nun von Frankfurts Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD), die auf bundesweit einheitliche Regelungen gehofft hatte: „Während wir hier in Hessen gerade mal unbefriedigende 30 Prozent der Karten verkaufen können, haben andere Bundesländer die Auslastungsgrenzen sehr viel höher angesetzt. Wir haben also wieder einmal einen bundesweiten Flickenteppich. Das ist für die Kultur kein echter Gewinn und erst recht nicht die Rettung.“
 
Darüber hinaus führe die neue Regelung laut Hartwig zu kurzfristigen Umplanungen, was erneut „Ressourcen binde, Kosten verursache und zu Frust bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besucherinnen und Besuchern führe“. Die Häuser hätten wirkungsvolle Maßnahmen und Schutzkonzepte erarbeitet, sie bräuchten nun jedoch „unbedingt“ Planungssicherheit um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
 
8. Februar 2022, 12.19 Uhr
sie
 
 
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