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Foto: picture alliance/dpa/dpa-pool | Andreas Arnold
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Drohbriefserie

Knapp sechs Jahre Haft für Angeklagten im „NSU 2.0“-Prozess

Das Frankfurter Landgericht hat den aus Berlin stammenden Alexander M. im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt. Die Nebenklage geht weiterhin nicht von einem Einzeltäter aus.
Das Landgericht Frankfurt hat den Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der aus Berlin stammende Alexander M. soll 81 Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens geschickt und diese mit „NSU 2.0“ unterzeichnet haben. Das Gericht sprach Alexander M. unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Störung des öffentlichen Friedens, der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, der Bedrohung, eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten sowie der Beleidigung für schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer siebeneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten Alexander M. gefordert. Er selbst sieht sich als unschuldig und sagt, die Taten des NSU 2.0 seien aus einer rechten Chatgruppe in einem Darknet-Forum heraus begangen worden. Er sei lediglich Mitglied dieser Gruppe gewesen, die anderen Teilnehmer hätten ihn reingelegt, weshalb auf seinem Computer Teile der Drohschreiben gefunden wurden, erklärte Alexander M. mehrfach während der Verhandlung.

Zuvor hatte der Angeklagte am Donnerstag in seinem sogenannten letzten Wort vor Gericht erneut alle Vorwürfe zurückgewiesen. Auf 94 Seiten führte er aus, warum seiner Meinung nach die Beweisaufnahme die Tatvorwürfe nicht bestätigt hätten. Zudem warf er Polizei und Staatsanwaltschaft wiederholt Lügen und Manipulation vor; damit habe Druck auf das Gericht aufgebaut werden sollen, um eine hohe Haftstrafe für ihn zu erwirken, sagte M.

Das Gericht gehe davon aus, dass Alexander M. die Drohschreiben allein verfasst hat, sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag. Bereits vor Urteilsverkündung hatten einige der Empfängerinnen, darunter auch die Nebenklägerinnen Seda Başay-Yıldız und Martina Renner, bereits mitgeteilt, sie sähen den Fall nicht als aufgeklärt und die hessische Polizei auch bei einer Verurteilung von Alexander M. nicht als entlastet an. Vielmehr sei die Rolle des ersten Polizeireviers in Frankfurt, wo im August 2018 die Daten von Anwältin Seda Başay-Yıldız abgefragt wurden, kurz bevor das erste Drohschreiben an die Anwältin auftauchte, weiterhin ungeklärt. „Wir gehen nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Angeklagte M. die Daten von Seda Başay-Yıldız nicht durch einen Anruf auf dem Revier erhalten haben kann und dass er nicht die technischen Mittel zum Versenden dieses ersten Drohfaxes hatte“, heißt es in der Erklärung. Stattdessen gebe es mit dem Polizeibeamten Johannes S. einen „plausiblen Alternativtäter“.

 
17. November 2022, 14.57 Uhr
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