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Corona-Pandemie
Kitas dürfen Gruppen wieder öffnen
Nach knapp zwei Jahren dürfen die hessischen Kitas wieder zum Betrieb in offenen und teiloffenen Konzepten zurückkehren. Pandemiebedingt hatten sie bisher in festen Gruppen arbeiten müssen. Bis April sollen sie nun wieder vollständig den Normalbetrieb aufnehmen können.
Seit Montag können Kindertageseinrichtungen in Hessen wieder schrittweise zum Normalbetrieb zurückkehren. Das hat Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) angekündigt. Vor dem Hintergrund der stabilen Lage in den Kliniken könnten Kitas den Betrieb in offenen und teiloffenen Konzepten nach und nach wiederaufnehmen, so Klose. Erst kürzlich forderte die Frankfurter Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) die Landesregierung dazu auf, die Corona-Regeln für Kitas und Krippen, die feste Gruppen vorsehen, schnellstmöglich aufzuheben.
Damit sich die Kinder an das offene Konzept gewöhnen können, sollen die Gruppen nicht gleich komplett geöffnet werden. Bis zum 2. April sollten aber alle hessischen Kitas wieder im Normalbetrieb arbeiten, so Kai Klose. Hygienemaßnahmen sollen jedoch weiterhin bestehen bleiben. Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren sollen etwa eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sobald sie die Kita betreten. Mit Blick auf die Impfquote unter den Mitarbeitenden werde auf eine grundsätzliche Maskenpflicht für Fachkräfte aber weiterhin verzichtet, so das Sozialministerium.
Kinder und Beschäftigte der Kita, die ein positives Testergebnis erhalten, sind zudem weiterhin dazu verpflichtet, sich zehn Tage lang in Quarantäne zu begeben. Für Kinder, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, gilt ein Betretungsverbot für den Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt. Sollte jedoch ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis von einer Teststelle vorliegen, dürfen Kinder, die Kontakt hatten, am Folgetag wieder in die Kita kommen. Beschäftigte der Einrichtungen erhalten, genauso wie Beschäftigte in Schulen, bis zum Ende des Schulhalbjahres die Möglichkeit, drei Mal wöchentlich einen kostenlosen Schnelltest durchzuführen.
Damit sich die Kinder an das offene Konzept gewöhnen können, sollen die Gruppen nicht gleich komplett geöffnet werden. Bis zum 2. April sollten aber alle hessischen Kitas wieder im Normalbetrieb arbeiten, so Kai Klose. Hygienemaßnahmen sollen jedoch weiterhin bestehen bleiben. Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren sollen etwa eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sobald sie die Kita betreten. Mit Blick auf die Impfquote unter den Mitarbeitenden werde auf eine grundsätzliche Maskenpflicht für Fachkräfte aber weiterhin verzichtet, so das Sozialministerium.
Kinder und Beschäftigte der Kita, die ein positives Testergebnis erhalten, sind zudem weiterhin dazu verpflichtet, sich zehn Tage lang in Quarantäne zu begeben. Für Kinder, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, gilt ein Betretungsverbot für den Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt. Sollte jedoch ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis von einer Teststelle vorliegen, dürfen Kinder, die Kontakt hatten, am Folgetag wieder in die Kita kommen. Beschäftigte der Einrichtungen erhalten, genauso wie Beschäftigte in Schulen, bis zum Ende des Schulhalbjahres die Möglichkeit, drei Mal wöchentlich einen kostenlosen Schnelltest durchzuführen.
9. März 2022, 12.08 Uhr
sfk
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