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Hessen-Derby: Darmstadt gegen Frankfurt
Richter heben Stadtverbot auf
Eigentlich sollten am Wochenende keine Eintracht Fans in Darmstadt sein, doch jetzt kommt es anders. Am 28. April stimmte ein Gericht den sechs Eilanträgen zu und hob das Stadtverbot auf.
Als der DFB entschloss knapp 2000 Eintracht Fans aufgrund der Verfehlungen im Hinspiel, den Zugang zum Böllenfalltor zu verwehren, war die Aufregung groß. Noch größer wurde sie, als die Polizei Südhessen und die Stadt Darmstadt den SGE-Anhängern mit einem 36-stündigen Stadtverbot verbieten wollte ihr Team vor Ort anzufeuern. Doch nun vereitelte das Verwaltungsgericht Darmstadt dieses Vorhaben.
Sechs Eilanträge wurden gestellt, um das Verbot unbedingt aufzuheben, unter anderem von Privatpersonen und dem 40.000-Mannstarken Fanclubverband der Eintracht. Am Donnerstag wurde dem durch die dritte Kammer des Darmstädter Verwaltungsgerichts stattgegeben. Etliche Juristen hatten den Klägern zuvor gute Chancen eingeräumt. Der Schwachpunkt des von Freitagabend bis Sonntagmorgen stattfindenden Verbots soll der völlig unbestimmte Kreis der Adressaten sein. Demnach greife das Innenstadtverbot massiv in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger ein, was Fans der Eintracht bereits bemängelt hatten. Es werde nicht zwischen gewaltbereiten und unauffälligen Anhängern unterschieden, sondern pauschalisiert. Eine offizielle Begründung des Gerichtes liegt noch nicht vor, soll aber am Freitag verkündet werden.
Ein erster Sieg für Frankfurt? Nicht ganz, noch hat die Stadt Darmstadt die Chance gegen das Urteil vorzugehen. Als nächstes stünde der Gang vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel an. Und auch dann könnten weitere Instanzen folgen.
Sechs Eilanträge wurden gestellt, um das Verbot unbedingt aufzuheben, unter anderem von Privatpersonen und dem 40.000-Mannstarken Fanclubverband der Eintracht. Am Donnerstag wurde dem durch die dritte Kammer des Darmstädter Verwaltungsgerichts stattgegeben. Etliche Juristen hatten den Klägern zuvor gute Chancen eingeräumt. Der Schwachpunkt des von Freitagabend bis Sonntagmorgen stattfindenden Verbots soll der völlig unbestimmte Kreis der Adressaten sein. Demnach greife das Innenstadtverbot massiv in die Freiheits- und Grundrechte der Bürger ein, was Fans der Eintracht bereits bemängelt hatten. Es werde nicht zwischen gewaltbereiten und unauffälligen Anhängern unterschieden, sondern pauschalisiert. Eine offizielle Begründung des Gerichtes liegt noch nicht vor, soll aber am Freitag verkündet werden.
Ein erster Sieg für Frankfurt? Nicht ganz, noch hat die Stadt Darmstadt die Chance gegen das Urteil vorzugehen. Als nächstes stünde der Gang vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel an. Und auch dann könnten weitere Instanzen folgen.
29. April 2016, 11.19 Uhr
rcng
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