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Mehr Sicherheit in hessischen Gerichten
In Hessischen Gerichten müssen sich künftig alle Besucher einer Kontrolle unterziehen. Dass das Sicherheitssystem funktioniert, zeigte sich bei der Kontrolle des Justizministers Jörg-Uwe Hahn.
Im Januar dieses Jahres wurde im Dachauer Amtsgericht ein 31-jähriger Staatsanwalt erschossen. Justizminister Jörg Uwe-Hahn (FDP) stellte am Donnerstag die neue Sicherheits-Konzeption vor, mittels derer solche Vorfälle in Hessischen Gerichten künftig vermieden werden sollen. Alle Gerichtsgebäude des Landes erhalten in den kommenden Monaten Sicherheitsschleusen mit elektronischen Detektorrahmen, die von allen Gerichtsbesuchern und Prozessbeteiligten beim Betreten des Gebäudes passiert werden müssen. Piepst das Gerät, kommen elektronische Sonden zum Einsatz, mit denen die Besucher abgetastet werden. Gerichtsbedienstete und Anwälte mit Sonderausweisen werden nicht kontrolliert.
Mittels des neuen Sicherheitskonzeptes sollen Gewalt gegen Rechtssuchende und Bedienstete, die Flucht von Gefangenen, sowie Einbruch und Diebstahl verhindert werden. Das neue Konzept bilde jedoch lediglich einen Rahmen für die konkrete Umsetzung vor Ort, da nicht alle Gerichte über die gleichen Gegebenheiten verfügen und für die unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gelten, erklärte Justizminister Jörg-Uwe Hahn.
Von 73 hessischen Gerichtsgebäuden sind nach Angaben des Justizministeriums bereits 33 mit Eingangskontrollen ausgestattet, darunter auch das in Frankfurt. Auch die restlichen 40 sollen nun bis Ende des ersten Halbjahres 2013 mit Detektorrahmen, Handsonden und entsprechend geschultem Personal ausgestattet werden. „Der Betrieb der Einlasskontrollen soll zeitnah sichergestellt werden“, sagte Hahn. Für die Anschaffung der Detektorrahmen und die Beschäftigung von Sicherheitsmitarbeitern, die die Kontrollen vornehmen, stehen im Doppelhaushalt 2013/2014 insgesamt 1,145 Millionen Euro zur Verfügung, so der Justizminister. Hinzu kommen weitere 500.000 Euro, die der Justiz jährlich für bauliche Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Sicherheitsmaßnahmen bestünden zunächst in der Bildung von Gerichtszentren mit zentralen Eingängen, sodass man von einer gemeinsamen Eingangssicherung profitiere. Weitergehend sieht das Konzept vor, öffentliche und nicht öffentliche Bereiche durch Schließsysteme zu trennen und den Windfang in den Eingangsbereichen als Schleuse auszubilden.
Ziel der verstärkten Sicherheitseinrichtungen sei es, Gewalt gegen Menschen, die Flucht von Gefangenen sowie Diebstahl zu verhindern, sagte Hahn. Anlass seien die tödlichen Schüsse im Amtsgericht Dachau, wo Anfang des Jahres ein Verurteilter einen Staatsanwalt erschossen hatte. „Der Vorfall von Dachau hätte verhindert werden können, wenn es einen Detektor gegeben hätte“, sagte Hahn.
Das die Kontrollen im Frankfurter Gericht funktionieren, zeigte sich bei der Kontrolle des Justizminister: Der Detektorrahmen schlug Alarm, woraufhin der Minister seine Taschen leeren musste. Eine Waffe wurde jedoch nicht gefunden.
Mittels des neuen Sicherheitskonzeptes sollen Gewalt gegen Rechtssuchende und Bedienstete, die Flucht von Gefangenen, sowie Einbruch und Diebstahl verhindert werden. Das neue Konzept bilde jedoch lediglich einen Rahmen für die konkrete Umsetzung vor Ort, da nicht alle Gerichte über die gleichen Gegebenheiten verfügen und für die unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gelten, erklärte Justizminister Jörg-Uwe Hahn.
Von 73 hessischen Gerichtsgebäuden sind nach Angaben des Justizministeriums bereits 33 mit Eingangskontrollen ausgestattet, darunter auch das in Frankfurt. Auch die restlichen 40 sollen nun bis Ende des ersten Halbjahres 2013 mit Detektorrahmen, Handsonden und entsprechend geschultem Personal ausgestattet werden. „Der Betrieb der Einlasskontrollen soll zeitnah sichergestellt werden“, sagte Hahn. Für die Anschaffung der Detektorrahmen und die Beschäftigung von Sicherheitsmitarbeitern, die die Kontrollen vornehmen, stehen im Doppelhaushalt 2013/2014 insgesamt 1,145 Millionen Euro zur Verfügung, so der Justizminister. Hinzu kommen weitere 500.000 Euro, die der Justiz jährlich für bauliche Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Sicherheitsmaßnahmen bestünden zunächst in der Bildung von Gerichtszentren mit zentralen Eingängen, sodass man von einer gemeinsamen Eingangssicherung profitiere. Weitergehend sieht das Konzept vor, öffentliche und nicht öffentliche Bereiche durch Schließsysteme zu trennen und den Windfang in den Eingangsbereichen als Schleuse auszubilden.
Ziel der verstärkten Sicherheitseinrichtungen sei es, Gewalt gegen Menschen, die Flucht von Gefangenen sowie Diebstahl zu verhindern, sagte Hahn. Anlass seien die tödlichen Schüsse im Amtsgericht Dachau, wo Anfang des Jahres ein Verurteilter einen Staatsanwalt erschossen hatte. „Der Vorfall von Dachau hätte verhindert werden können, wenn es einen Detektor gegeben hätte“, sagte Hahn.
Das die Kontrollen im Frankfurter Gericht funktionieren, zeigte sich bei der Kontrolle des Justizminister: Der Detektorrahmen schlug Alarm, woraufhin der Minister seine Taschen leeren musste. Eine Waffe wurde jedoch nicht gefunden.
24. August 2012, 13.51 Uhr
mim
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