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Foto: dpa/Robin Lorentz-Allard / Aftonbladet
Foto: dpa/Robin Lorentz-Allard / Aftonbladet

Verwaltungsgericht Frankfurt

Roger Waters darf in Festhalle auftreten: Bühne für „Antisemiten”

Die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts zur Causa Roger Waters sorgt für Empörung. Die Jüdische Gemeinde kündigt Protest an.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am Montag nach monatelangem Streit um das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers Roger Waters verfügt, dass der Musiker und Polit-Aktivist am 28. Mai in der Festhalle auftreten darf. Ende Februar hatte die Stadt und die hessische Landesregierung entschieden, das Waters-Konzert abzusagen, woraufhin die Geschäftsführung der Messe den Vertrag mit dem Veranstalter FKP Scorpio gekündigt hatte.

Waters hatte daraufhin die Stadt verklagt und sich auf Kunstfreiheit berufen: „Ich kämpfe für all unsere Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Redefreiheit. We are on the road to Frankfurt. Frankfurt, wir kommen!”, formulierte der als reichweitenstarker Antisemit eingeordnete Waters. Nun gab das Verwaltungsgericht seinem Eilantrag recht.

Roger Waters in der Festhalle: Bühnenshow sei Kunstwerk

Die 7. Kammer hat entschieden, dass Land und Stadt dem Antragsteller Waters durch entsprechende Einwirkung auf die Geschäftsführer der Messe Zutritt zur Festhalle verschaffen müssen. Das Konzert von Waters sei als Kunstwerk zu betrachten. Vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow zwar als besonders geschmacklos zu bewerten sein, aber eine solche Bewertung entziehe sich der verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Prüfung.

Die Jüdische Gemeinde in Frankfurt sieht das freilich anders. Demnach habe „das Verwaltungsgericht … einen für uns nicht nachvollziehbaren Beschluss gefasst, indem es einem ausgewiesenen Antisemiten wortwörtlich eine Bühne in Frankfurt bietet“. Die Argumentation der „Kunstfreiheit“ würde „nur dann gelten, sofern Antisemitismus nunmehr von der Kunstfreiheit in Deutschland gedeckt“ sei: „In Anbetracht der documenta-Ereignisse, scheint dieser Gedanke nicht weit hergeholt, offenbart er doch eine eklatante Ignoranz gegenüber der historischen und aktuellen Verantwortung, Judenhass in Deutschland zu bekämpfen. Der Antisemitismus von Roger Waters wird in der Erläuterung zum Verwaltungsgerichtsbeschluss als Meinung beschrieben, die es nunmehr zu akzeptieren gelte.“ Man werde nicht tatenlos zusehen, sondern rufe zu einem Protest gegen den Auftritt auf.

Protest gegen Auftritt von Roger Waters angekündigt

Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, äußerte sich in der Jüdischen Allgemeinen zur Causa. „Volksverhetzung ist verfassungswidrig und niemals nur eine Geschmacklosigkeit. Es ist unerklärlich, wie eine ‚offenkundige‘ Anlehnung an nationalsozialistische Symbolik keine juristischen Konsequenzen haben soll.“ Auch das Auschwitz-Komitee zeigt sich entsetzt: „Nicht nur jüdische Überlebende der deutschen Konzentrationslager bleiben nach dem Urteil einmal mehr fassungslos zurück.“

Hauptkritikpunkt ist die Festhalle als Veranstaltungsort. In den Tagen nach der Pogromnacht 1938 wurden 3000 jüdische Männer in die Festhalle gebracht, misshandelt und später in Konzentrationslager deportiert. Viele von ihnen wurden ermordet. Auf dem Platz vor der Festhalle erinnert eine Gedenktafel an die Geschehnisse vom November 1938, die als Auftrag verstanden werden soll, sich gegen Antisemitismus sowie Hass und Hetze zu stellen.
 
25. April 2023, 10.35 Uhr
ktho
 
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Katja Thorwarth >>
 
 
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