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Umstellung für alle Verkehrsteilnehmer

Mehr Optionen für Fahrradfahrer

Der Radverkehr auf der Fahrbahn ist Regelfall. Um zukünftig mehr Sicherheit zu gewährleisten und ein besseres Maß an Mobilität zu schaffen, reformiert die Stadt Frankfurt die bisherige Radwegbenutzungspflicht.
Der ewige Konflikt zwischen Vier- und Zweiradfahrern könnte bald entschärft werden. Die Lösung: Zukünftig sollen den Seitenstreifen der Fahrbahn weiße Fahrradsymbole zieren. Sie markieren den Fahrradweg auf dem Asphalt und sollen dem Autofahrer signalisieren, dass die Straße nicht ihm allein gehört. Wie das in der Realität aussieht, präsentierte Verkehrsdezernent Stefan Majer (Die Grünen), Polizeioberrat Dieter Herberger, Bertram Giebeler, verkehrspolitischer Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Frankfurt, und der Leiter des Radfahrbüros Joachim Hochstein an den Beispielen der Adalbertstraße, Gräfstraße und Sophienstraße. Dort wurde die Benutzungspflicht aufgehoben und Fahrrad-Piktogramme jeweils auf dem herkömmlichen Fahrradweg und auf der Seite der Fahrbahn angebracht. Sie sind Teil der Reformation der Radwegbenutzungspflicht.

Bisher schrieb ein blaues Verkehrsschild mit einem Fahrradsymbol dem Radler vor, den gekennzeichneten Weg – und nur diesen – zu befahren. Allerdings herrschen auf vielen benutzungspflichtigen Radwege, die im Laufe der vergangenen Jahre erbaut wurden, nicht die nötigen Sicherheitsbedingungen: Einige sind zu schmal, bei andern ist der Boden uneben oder es herrscht zu viel Verkehr, sodass manche Radwege an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 war ein erster Schritt hin zu einem sicheren und komfortablen Gebrauch des Fahrrads. Seither dürfen Pflichtwege nur dort ausgewiesen werden, wo das Radeln auf der Straße eine zu große Gefahr darstellt. Ist dies nicht der Fall, schreibt das Gesetz vor, die blauen Schilder zu demontieren, wodurch der Pflichtradweg in einen Angebotsradweg verwandelt wird – soweit die Theorie. In die Praxis wurde diese Regelung bisher allerdings eher halbherzig umgesetzt. Dies soll sich jetzt ändern.

Aktuelle Zahlen zu der Teilnahme der Radfahrer am Verkehr verstärken den Druck auf die Kommunen und zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Bis 2008 hat sich der Radverkehrsanteil mehr als verdoppelt und nimmt heutzutage einen erheblichen Teil im Alltagverkehrs ein: 15 Prozent aller Wege in Frankfurt werden mit dem Fahrrad zurückgelegt. Stefan Majer stellte sich deshalb gemeinsam mit dem Polizeioberrat, dem verkehrspolitischen Sprecher des ADFC sowie dem Leiter des Radfahrbüros die Frage: „Wie kann Radfahren sicher, bequem und leistungsfähig unter entsprechender Rechtslage gerechtfertigt werden?“ Die Ausweisung einer Radwegbenutzungspflicht, mit der das Verbot der Fahrbahnbenutzung einhergeht, ist nur im Falle einer erheblichen Gefährdung auf der Fahrbahn gerechtfertigt. Diese muss von der Straßenverkehrsbehörde festgestellt werden. Des Weiteren gilt es zu prüfen, ob der jeweils ausgewiesene Radweg den Kriterien der Straßenverkehrs-Ordnung entspricht. Angesichts der vielen älteren Radwege in der Stadt ist damit zu rechnen, dass für viele Wege keine zwingende Notwendigkeit für die Anordnung einer Benutzungspflicht besteht, so Hochstein. In diesen Fällen würde das Entfernen der Schilder allein nicht ausreichen, da der Radweg auch ohne Beschilderung als solcher erkennbar sein und dem Autofahrer signalisiert werden muss, dass der Radfahrer – trotz existierendem Radweg – das Recht hat, die Fahrbahn zu nutzen. Dies soll durch Fahrrad-Piktogramme auf dem herkömmlichen Fahrradweg als auch auf dem Seitenstreifen der Fahrbahn erkenntlich werden. Die Regelsituation wird sein, dass Radfahrer künftig an vielen Stellen zwischen den Optionen „Fahren auf dem nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg“ oder „Fahren auf der Fahrbahn“ wählen können, erklärt Giebeler. Allerdings sei der Radfahrer auf der Fahrbahn oftmals sicherer.

„Die meisten Unfälle werden eher durch abbiegende Autos verursacht“, erklärt Polizeioberrat Herberger. „Viele glauben, dass es auf Radwegen sicherer sei, aber auf der Straße ist es nicht unbedingt unsicher. Außerdem entstehen auf den an Gehwege angrenzenden Radwegen häufig Konfliktpunkte mit Fußgängern.“ Majer fügt hinzu, dass Autofahrer oftmals nicht wissen, dass dem Fahrradfahrer die Entscheidung obliegt, die Fahrbahn oder die Radverkehrsanlage zu nutzen. „Gut gebaute Radwege bleiben bestehen“, betont der Stadtrat. Eine systematische Überprüfung der Radfahrwege erfolgt durch das in der Straßenverkehrsbehörde angesiedelte Straßenverkehrsbüro.

Wie die Adalbertstraße, Gräfstraße und Sophienstraße werden in den nächsten Monaten noch weitere Radwege auf ihre Nutzungspflicht überprüft. Allerdings ist sowohl die Überprüfung als auch die Veränderung in Angebotswege mit viel Zeit und erheblichen Kosten verbunden. Allein die Umstellung von drei Ampelanlagen schlug bereits mit einem Betrag von 10.000 Euro zu Buche, da externe Mitarbeiter neue Zeiten berechnen und die Anlage entsprechend umprogrammieren mussten, um den Radverkehr auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Bis alle Radfahrwege der Stadt Frankfurt überprüft sein werden, müssen sich die Radler deshalb noch etwas gedulden: „Wir hoffen dass wir das Thema in den nächsten drei Jahren in den Griff bekomme“ so Hochstein.

Bleibt zu hoffen dass die Änderungen helfen, die Kommunikation zwischen Fußgängern, Rad- und Autofahrern zu verbessern und einen fließenden Verkehr zu ermöglichen, anstatt zu einem noch größeren Wirrwarr auf Frankfurts Straßen zu führen.
 
19. Juli 2013, 12.04 Uhr
lam
 
 
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