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Stadt geht gegen Gerichtsentscheidung vor
Verwaltungsgericht: Pierre Vogel darf predigen
Am Samstag darf der Salafist Pierre Vogel auf dem Roßmarkt auftreten. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht entschieden. Stadtrat Markus Frank (CDU) hat Beschwerde bei der nächsten Instanz eingelegt.
Das Verwaltungsgericht hat den zweiten Islamischen Friedenskongress von Pierre Vogel genehmigt. Am Dienstag hatte die Stadt Frankfurt versucht, den Auftritt des Salafisten in der Innenstadt zu verbieten. Die Veranstaltung sei als verfassungsfeindlich einzustufen und verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung und weitere Grundrechte, so die Argumentation der Stadt. Vogel werbe durch verfassungsfeindliche Äußerungen für den Salafismus und stelle eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.
Bereits am Dienstag hatte der Manager von Vogel, Ibrahim Al Almani, gegenüber dem Journal Frankfurt bestätigt, dass ein Anwalt eingeschaltet worden sei. Am Mittwoch urteilte das Verwaltungsgericht: Die Richter hätten der Argumentation der Stadt nicht folgen können und deshalb entschieden, dass die Verbotsverfügung wohl offensichtlich rechtswidrig sei. Ein Versammlungsverbot würde gegen Artikel 8 des Grundgesetzes verstoßen. Konkrete und überprüfbare Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefährdungslage durch die am kommenden Samstag geplante Veranstaltung seien nicht erkennbar.
Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU): "Ich wundere mich, dass das Gericht so schnell entschieden hat. Man darf die Salafisten nicht unterschätzen." Die Stadt habe sofort Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel, eingelegt. "Pierre Vogel greift die Grundrechte der Demokratie an. Wir hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof die Veranstaltung verbietet."
Bereits am Dienstag hatte der Manager von Vogel, Ibrahim Al Almani, gegenüber dem Journal Frankfurt bestätigt, dass ein Anwalt eingeschaltet worden sei. Am Mittwoch urteilte das Verwaltungsgericht: Die Richter hätten der Argumentation der Stadt nicht folgen können und deshalb entschieden, dass die Verbotsverfügung wohl offensichtlich rechtswidrig sei. Ein Versammlungsverbot würde gegen Artikel 8 des Grundgesetzes verstoßen. Konkrete und überprüfbare Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefährdungslage durch die am kommenden Samstag geplante Veranstaltung seien nicht erkennbar.
Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU): "Ich wundere mich, dass das Gericht so schnell entschieden hat. Man darf die Salafisten nicht unterschätzen." Die Stadt habe sofort Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel, eingelegt. "Pierre Vogel greift die Grundrechte der Demokratie an. Wir hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof die Veranstaltung verbietet."
4. September 2013, 17.08 Uhr
lam
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