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Nachtflugverbot: Zustimmung der Grünen
Nach dem Verbot von Nachtflügen am Frankfurter Flughafen durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag sprechen sich auch die Grünen für diese Entscheidung aus.
Am 21. Oktober soll am Frankfurter Flughafen eine neue Landebahn in Betrieb genommen werden. Ursprünglich hatte die hessische Landesregierung den Anwohnern ein striktes Nachtflugverbot versprochen. Auf Drängen der Lufthansa Cargo, die als die Frachtsparte der Lufthansa stets argumentiert hatte, sie könne auf Nachtflüge an ihrem Heimatstandort nicht verzichten, wollte die Regierung dann allerdings doch insgesamt 17 Starts und Landungen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens genehmigen.
Gegen diese Pläne hatten Anwohner aus Offenbach und Rüsselsheim Klage eingereicht, um doch ein komplettes Nachtflugverbot durchsetzen. Bis über deren Klagen endgültig entschieden sei, gelte nun ein vorläufiges Verbot aller Nachtflüge, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag mit. Gegen die Entscheidung des VGH ist nach dieser Mitteilung kein Rechtsmittel möglich. Dennoch beharrte ein Sprecher der Lufthansa Cargo darauf, dass es sich bei diesem Verbot um ein vorläufiges handelt und die Frage der Nachtflüge noch nicht endgültig geklärt sei.
Die Frankfurter Grünen halten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dagegen für goldrichtig. Das Urteil sei ein wichtiger Schritt zum Schutz der Anwohner, erklärte Martina Feldmayer, umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Römer gegenüber dem JOURNAL FRANKFURT. Die Entscheidung des Gerichts interpretiere sie als Zeichen an die Landesregierungn, den Antrag auf Revision des Nachtflugverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückzuziehen. Der hessische Verkehrsminister Posch solle zum bereits 2006 von der Koalition aus CDU und Grünen im Magistrat beschlossenen Linie zum Verbot von Nachtflügen am Frankfurter Airport zurückkehren. Angesichts des gegen die Überzeugung der Grünen durchgesetzten Flughafenausbaus, gelte es nun " zumindest in der Nacht für eine spürbare Lärmentlastung zu sorgen“, so Martina Feldmayer, „und hier kann nur ein Nachtflugverbot helfen“. Die Grünen hoffen nun, dass die Landesregierung mit ihrem Revisionsantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht scheitert und die betroffenen Anwohner durch ein Nachtflugverbot geschützt werden.
Gegen diese Pläne hatten Anwohner aus Offenbach und Rüsselsheim Klage eingereicht, um doch ein komplettes Nachtflugverbot durchsetzen. Bis über deren Klagen endgültig entschieden sei, gelte nun ein vorläufiges Verbot aller Nachtflüge, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag mit. Gegen die Entscheidung des VGH ist nach dieser Mitteilung kein Rechtsmittel möglich. Dennoch beharrte ein Sprecher der Lufthansa Cargo darauf, dass es sich bei diesem Verbot um ein vorläufiges handelt und die Frage der Nachtflüge noch nicht endgültig geklärt sei.
Die Frankfurter Grünen halten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dagegen für goldrichtig. Das Urteil sei ein wichtiger Schritt zum Schutz der Anwohner, erklärte Martina Feldmayer, umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Römer gegenüber dem JOURNAL FRANKFURT. Die Entscheidung des Gerichts interpretiere sie als Zeichen an die Landesregierungn, den Antrag auf Revision des Nachtflugverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückzuziehen. Der hessische Verkehrsminister Posch solle zum bereits 2006 von der Koalition aus CDU und Grünen im Magistrat beschlossenen Linie zum Verbot von Nachtflügen am Frankfurter Airport zurückkehren. Angesichts des gegen die Überzeugung der Grünen durchgesetzten Flughafenausbaus, gelte es nun " zumindest in der Nacht für eine spürbare Lärmentlastung zu sorgen“, so Martina Feldmayer, „und hier kann nur ein Nachtflugverbot helfen“. Die Grünen hoffen nun, dass die Landesregierung mit ihrem Revisionsantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht scheitert und die betroffenen Anwohner durch ein Nachtflugverbot geschützt werden.
12. Oktober 2011, 11.54 Uhr
ch/tig
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