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Klage der Anwohner Erfolgreich
Vorerst keine Nachtflüge in Frankfurt
Am Frankfurter Flughafen darf es vorerst keine Nachtflüge geben. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag nach einer von Anwohnern eingereichten Klage entschieden.
Am 21. Oktober soll am Frankfurter Flughafen eine neue Landebahn in Betrieb genommen werden. Ursprünglich hatte die hessische Landesregierung den Anwohnern ein striktes Nachtflugverbot versprochen. Auf Drängen der Lufthansa Cargo, die als die Frachtsparte der Lufthansa stets argumentiert hatte, sie könne auf Nachtflüge an ihrem Heimatstandort nicht verzichten, wollte die Regierung dann allerdings doch insgesamt 17 Starts und Landungen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens genehmigen.
Gegen diese Pläne hatten Anwohner aus Offenbach und Rüsselsheim Klage eingereicht, um doch ein komplettes Nachtflugverbot durchsetzen.
Bis über deren Klagen endgültig entschieden sei, gelte nun ein vorläufiges Verbot aller Nachtflüge, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit. Gegen die Entscheidung des VGH ist nach dieser Mitteilung kein Rechtsmittel möglich. Dennoch beharrte ein Sprecher der Lufthansa Cargo darauf, dass es sich bei diesem Verbot um ein vorläufiges handelt und die Frage der Nachtflüge noch nicht endgültig geklärt sei.
Gegen diese Pläne hatten Anwohner aus Offenbach und Rüsselsheim Klage eingereicht, um doch ein komplettes Nachtflugverbot durchsetzen.
Bis über deren Klagen endgültig entschieden sei, gelte nun ein vorläufiges Verbot aller Nachtflüge, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit. Gegen die Entscheidung des VGH ist nach dieser Mitteilung kein Rechtsmittel möglich. Dennoch beharrte ein Sprecher der Lufthansa Cargo darauf, dass es sich bei diesem Verbot um ein vorläufiges handelt und die Frage der Nachtflüge noch nicht endgültig geklärt sei.
11. Oktober 2011, 13.55 Uhr
tig
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