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Fluglärmentschädigung
CDU Sachsenhausen fordert mehr Geld
Die Christdemokraten in Sachsenhausen sind mit der Entschädigung der Bürger im Stadtteil nicht zufrieden. Mehr Geld soll für verlärmte Mietwohnungen und Gärten ausgegeben werden, fordern sie.
Laut dem Fluglärmgesetz stehen Besitzern von Eigentumswohnungen in der inneren Tag-Schutzzone 1 3.000 Euro Entschädigung aus dem Regionalfonds für ihre Außenanlagen (Gärten, Terrassen oder Balkone) zu. Für Mietwohnungen sollen hingegen nur 2.000 Euro Entschädigung fließen. Die CDU Sachsenhausen hat sich nun über die Ungleichbehandlung beschwert. Mietwohnungen seien „in gleicher Höhe wie Eigentumswohnungen zu entschädigen“, verlangen die Christdemokraten in ihren Beschlüssen zur Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigung (AWE). Zudem schlägt die Partei vor, dass es Zuschläge für jene Außenanlagen geben soll, über die mehr als 100 laute Einzelschallereignisse (mit 70 Dezibel oder mehr) täglich niedergehen. Dies sei derzeit am Lerchesberg und in Flörsheim der Fall.
Keine Entschädigung aus dem Regionalfonds sind derzeit für Freizeit- und Kleingärten vorgesehen. Die Sachsenhäuser Christdemokraten schlagen indes vor, pro Qudaratmeter durchschnittlich fünf Euro an die Besitzer zu zahlen, maximal jedoch 5.000 Euro.
Der letzte Kritikpunkt betrifft die Zerschneidung von Siedlungen in verschiedene Tag-Schutzzonen. Es könne nicht sein, dass „in bestehenden Siedlungen Nachbarn mit teilweise identischen Häusern und Grundstücken unterschiedlich behandelt werden“, nur weil die errechnete Abgrenzung der Schutzzonen eben genau dort verlaufe. Den Siedlungsbewohnern, die in der Tag-Schutzzone 2 wohnen solle zumindest ein verminderter Entschädigungsbetrag zukommen, fordert die CDU Sachsenhausen.
Keine Entschädigung aus dem Regionalfonds sind derzeit für Freizeit- und Kleingärten vorgesehen. Die Sachsenhäuser Christdemokraten schlagen indes vor, pro Qudaratmeter durchschnittlich fünf Euro an die Besitzer zu zahlen, maximal jedoch 5.000 Euro.
Der letzte Kritikpunkt betrifft die Zerschneidung von Siedlungen in verschiedene Tag-Schutzzonen. Es könne nicht sein, dass „in bestehenden Siedlungen Nachbarn mit teilweise identischen Häusern und Grundstücken unterschiedlich behandelt werden“, nur weil die errechnete Abgrenzung der Schutzzonen eben genau dort verlaufe. Den Siedlungsbewohnern, die in der Tag-Schutzzone 2 wohnen solle zumindest ein verminderter Entschädigungsbetrag zukommen, fordert die CDU Sachsenhausen.
1. April 2013, 08.49 Uhr
ges
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