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Die Fluglärmkommission präsentiert
Zehn Punkte gegen Fluglärm vorgestellt
Die Frankfurter Fluglärmkommission stellte ein 10-Punkte-Programm vor, um die Anwohner rund um den Flughafen zu entlasten. Eine zentrale Forderung: Der aktive Lärmschutz muss Priorität genießen.
Das Papier ist nicht nur für lärmgeplagte Anwohner des Frankfurter Flughafens gedacht. Die Frankfurter Fluglärmkommission stellte am Mittwoch im Airport Conference Center ein 10-Punkte-Programm vor, das langfristig zu steten Verbesserungen führen soll. Die Kommission möchte die Verursacher des Lärms hingegen stärker in die Pflicht nehmen. Das gehe meist nur über bundesdeutsche Gesetze. Und die würden nicht nur den Frankfurter Flughafen betreffen.
„Ein ganzer zentraler Punkt ist der aktive Lärmschutz“, sagt der Kommissionsvorsitzende Thomas Jühe. Dieser müsse Vorrang vor dem passiven Lärmschutz haben. Hierzu bedürfe es eines Gesetzes, das eine Lärmobergrenze festsetzt. Es solle starr genug sein, um die Airlines in die Pflicht zu nehmen, und flexibel genug, um mit fortschreitenden technischen Möglichkeiten nach unten angepasst zu werden. Bisher fehle es den Fluglinien am nötigen „Anreiz“, um die Lautstärke ihre Flugzeugflotte zu reduzieren. Die technische Anleitung zur Lärmminderung liege hingegen bereits in den Schubladen der Airlines. Das Luftverkehrs- und das Fluglärmschutzgesetz müssten dahingehend geändert werden, dass sie der Deutschen Flugsicherung Vorgaben zur Lärmminderung machen und die Bevölkerung vor vermeidbarem Lärm schützen.
Die Rolle des Umweltbundesamts bei der Flugverfahrensplanung gehöre gestärkt. Derzeit kann das Amt zwar Flugrouten kritisieren, der Kritik muss allerdings nicht Folge geleistet werden. Die Forschung und Planung lärmärmerer Flugverfahren müsse stetig vorangetrieben werden; die Bundesregierung solle sich für ein koordiniertes europäisches Vorgehen einsetzen, damit der Wirtschaftsstandort Deutschland ob seinen Regeln nicht geschwächt wird.
„Ein ganzer zentraler Punkt ist der aktive Lärmschutz“, sagt der Kommissionsvorsitzende Thomas Jühe. Dieser müsse Vorrang vor dem passiven Lärmschutz haben. Hierzu bedürfe es eines Gesetzes, das eine Lärmobergrenze festsetzt. Es solle starr genug sein, um die Airlines in die Pflicht zu nehmen, und flexibel genug, um mit fortschreitenden technischen Möglichkeiten nach unten angepasst zu werden. Bisher fehle es den Fluglinien am nötigen „Anreiz“, um die Lautstärke ihre Flugzeugflotte zu reduzieren. Die technische Anleitung zur Lärmminderung liege hingegen bereits in den Schubladen der Airlines. Das Luftverkehrs- und das Fluglärmschutzgesetz müssten dahingehend geändert werden, dass sie der Deutschen Flugsicherung Vorgaben zur Lärmminderung machen und die Bevölkerung vor vermeidbarem Lärm schützen.
Die Rolle des Umweltbundesamts bei der Flugverfahrensplanung gehöre gestärkt. Derzeit kann das Amt zwar Flugrouten kritisieren, der Kritik muss allerdings nicht Folge geleistet werden. Die Forschung und Planung lärmärmerer Flugverfahren müsse stetig vorangetrieben werden; die Bundesregierung solle sich für ein koordiniertes europäisches Vorgehen einsetzen, damit der Wirtschaftsstandort Deutschland ob seinen Regeln nicht geschwächt wird.
20. Februar 2013, 17.58 Uhr
ges
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